“Das Urteil zeigt, dass der Staat seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist “, sagte der Grazer Anlegeranwalt Harald Christandl zur “Presse”. Unter “mündelsicher” versteht der Gesetzgeber im Regelfall Anlageformen, die mit sehr geringem Risiko behaftet und daher für “Mündelgeld” geeignet sind. Weil spekulative Wertpapiere wie etwa Aktien davon nicht erfasst sind, bedarf es Gutachten von Sachverständigen.
Das Besondere daran: Was sich “mündelsicher” nennen darf, kann nicht nur dem Portfolio von Minderjährigen beigemischt werden, sondern wird auch als Verkaufsargument gegenüber vorsichtigen Investoren verwendet. Tausende Anleger lösten ihre Ersparnisse auf und kauften die als mündelsicher beworbenen Papiere von Immofinanz und Meinl European Land (MEL).
Nach den Kursstürzen ist der Großteil des Geldes weg. Ein Minderjähriger ließ sich das nicht gefallen und klagte. Der Betroffene war neun Jahre alt, als er nach einem tragischen Unfall 75.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekam. Sein Vormund legte rund die Hälfte des Geldes in Immofinanz-Aktien an.
Der Minderjährige forderte nach der Talfahrt der Immofinanz-Aktie, dass der Staat für den Schaden aufkommt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien gab ihm recht. Anlegeranwalt Christandl geht noch einen Schritt weiter. Er wirft der Finanzmarktaufsicht die Verletzung der Kontrollpflichten vor.
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