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Urteil sorgt für Diskussionen

Wegen Schlag auf den Kopf: Nachdem ein Stadtpolizist der Bregenzer Sicherheitswache zu 10.000 Euro verurteilt wurde, gibt es bei der Polizei derzeit kein anderes Gesprächsthema.

Das Gericht sah es, wie exklusiv in den „VN“ berichtet, als erwiesen an, dass der Stadtpolizist einen 37-jährigen Deutschen türkischer Abstammung während einer Vernehmung in der Silvesternacht geschlagen hat. Mit diesem Urteil schenkt der Richter der Aussage des 37-Jährigen, der wegen des vorangegangenen Zwischenfalls mit einer Pistole bereits verurteilt worden ist, Glauben. Die zwei beteiligten Polizisten bestreiten die Darstellung.

Diskussionsstoff

In Polizeikreisen wird die Verurteilung sehr kritisch gesehen. Es sei aufgrund der verfügbaren Informationen „schwer nachvollziehbar, warum die Verurteilung zustande gekommen ist“, so der Vize-Polizeichef Siegbert Denz. Die Führung des Landespolizeikommandos ist für den Fall nicht verantwortlich, da der Beamte Stadtpolizist und somit dem Bürgermeister unterstellt ist.

Stadtpolizist spricht

Der in erster Instanz verurteilte Stadtpolizist – er hat Berufung eingelegt – versteht das Urteil nicht: „Polizisten können die Gesetze nicht mehr vollziehen, wenn vor Gericht Straftätern mehr geglaubt wird als zwei unbescholtenen Polizisten.“ Der Stadtpolizist schilderte vor Gericht, er wollte die Geldbörse aus der Hosentasche des Verhafteten ziehen. „Da wollte er mir einen Kopfstoß verpassen, mitten auf die Nase. Ich habe das mit dem linken Arm gerade noch abgewehrt. Dabei ist der Mann vom Stuhl zu Boden gefallen. Ich habe ihn gefragt, ob ich den Stadtarzt holen soll – er wollte das nicht.“

Richter erläutert

Die „VN“ sprachen mit Richter Dr. Peter Mück: „Faktum ist, dass der Mann in der Sicherheitswache gefesselt am Stuhl saß. Und wenn einer am Stuhl gefesselt ist, dann hat er auch keine großen Möglichkeiten, die Polizisten zu verletzen. Dann trete ich eben einen Schritt zurück. Bei allem Verständnis für Polizisten, die mit gewalttätigen Menschen zu tun haben – aber das war zu viel. Das geht einfach nicht. Er hat ihm einfach eine gescheuert, das ist eine Misshandlung, deshalb wurde er verurteilt“, ist für Mück das Urteil „glasklar“.

“VN”-Interview: “Als Polizist abgeschlossen” Mit den “VN” sprach der Stadtpolizist über das Urteil.

VN: Wie sehen Sie die Angelegenheit?
Stadtpolizist: Mit meinem Beruf als Polizist habe ich abgeschlossen. Wenn vor Gericht dem verurteilten Täter mehr geglaubt wird als dem Polizisten, dann können wir aufhören zu arbeiten.

VN: Können Sie nachvollziehen, warum Sie verurteilt wurden?
Stadtpolizist: Nein. In der Urteilsbegründung hieß es, der Einsatz sei lobenswert gewesen, aber es könne absolut nicht angehen, dass ein Polizist einem Festgenommen eine scheuert. Das hab ich aber nicht gemacht.

VN: Wie geht´s weiter?
Stadtpolizist: Ich hoffe, dass mir endlich die Richter in Innsbruck glauben. Vorerst werde ich Innendienst machen.

  • Schlag auf den Kopf: Polizist verurteilt (“VN”-Bericht 09.09.2006)
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