Im Streit, ob verschiedene Zusatzgebühren, die das Ticketservice Ö-Ticket beim Beziehen von Eintrittskarten verrechnet hat, rechtens waren, gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil. Das Handelsgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in allen Punkten recht. Das Kartenbüro muss nun laut VKI diverse Gebühren zurückzahlen.
Urteil ist rechtskräftig
Bereits im Frühjahr habe der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Gebühr bei Selbstabholung (1,90 Euro) im Kartenbüro gröblich benachteiligend ist, habe das Verfahren jedoch für die übrigen Kosten (2,50-2,90 Euro) an das Handelsgericht Wien zurückgewiesen. Dort wurde nun rechtskräftig entschieden, dass die Gebühren insgesamt gröblich benachteiligend seien.
Käufer können Gebühren zurückfordern
“Alle Verbraucher, die die angesprochenen Gebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern”, wurde Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI, heute in einer Aussendung zitiert. Der VKI stellt kostenlos einen Mustertext zur Rückforderung dieser Gebühren zur Verfügung.
(APA/red)
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