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Urteil: Mann vergewaltigte drei Männer

Wegen der Vergewaltigung dreier Männer ist am Montag am Landesgericht Feldkirch ein 45-Jähriger aus Dornbirn zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil zu befürchten ist, dass er weitere ähnliche Taten begehen könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 31fach vorbestrafte Angeklagte saß wegen diverser Straftaten bereits an die zehn Jahre hinter Gittern, wegen eines Sexualdelikts war er bisher aber nicht verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts begann der alkoholkranke Mann in den Jahren 2004 und 2005, sich an jungen Burschen zu vergreifen, die sich in einer sozialen Notsituation befanden. Er zeigte sich seinen Opfern gegenüber zunächst von seiner väterlichen Seite, ließ sie bei sich wohnen und zechte mit seinen Kumpanen. Später soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.

So sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 45-Jährige einen Burschen in den WC-Anlagen neben der Dornbirner Kirche St. Martin zum Oralverkehr gezwungen hat. In einem anderen Fall lockte der Angeklagte einen geistig zurückgebliebenen 22-Jährigen in ein unbewohntes Gebäude, bedrohte ihn mit dem Umbringen und verging sich an ihm. Die gemachte Erfahrung gab der 22-Jährige anschließend weiter, indem er selbst einen siebenjährigen Bub verschleppte und vergewaltigte. Dafür wurde der 22-Jährige in einem anderen Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller prognostizierte in seinem Gutachten, dass der 45-Jährige in Freiheit jede Therapie abbrechen und erneut zur Gefahr für die Öffentlichkeit werde. Der Täter selbst zeigte keinerlei Einsicht. Sofort nach Urteilsverkündung von Richterin Karin Dragosits meldete der gerichtserfahrene Angeklagte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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