Der angeklagte Iraker Herisch A. hat zugegeben, Moshammer in der Nacht auf den 14. Jänner nach Sex-Spielen in dessen Haus erdrosselt zu haben. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag handelte.
Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Sie geht davon aus, dass der Iraker den 64 Jahre alten Moshammer aus Habgier umbrachte, um ihn zu berauben. Staatsanwalt Martin Kronester sah auch eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich.
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