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Urteil im Handy-Würger-Fall liegt vor

Feldkirch - Weil er nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch seine Freundin mit einem Handykabel stranguliert hat, ist ein 23-jähriger Bregenzer Angestellter am Mittwoch wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt worden.

Wegen mehrerer Delikte erhielt er insgesamt vier Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 2.880 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Freundin des Mannes war am 1. Mai in dessen Bregenzer Wohnung mit einem dreifach um den Hals geschlungenen Handykabel aufgewacht. Sie schrie, eine Mitbewohnerin kam ihr zu Hilfe. Der Angeklagte war in jener Nacht stark betrunken, die ihm vorgeworfene Tat stritt er aber ab. Seine Freundin habe einen Suizidversuch unternommen, so die Version des 23-Jährigen.

Zusätzlich wurde der Mann für schuldig befunden, seine Freundin von der Bettkante gestoßen zu haben, weshalb sich diese am Hinterkopf verletzte. Bei einem Wutausbruch soll der Betrunkene außerdem ein Stanley-Messer in die Matratze gestochen haben. Dabei verletzte er seine 22-jährige Partnerin am Unterarm.

Der 23-Jährige, der bereits in der Vergangenheit eine Freundin gewürgt haben soll, muss 2.880 Euro Geldstrafe bezahlen. Weiters wurden vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Das Opfer erhält 500 Euro Teilschmerzensgeld. Darüber hinaus wurde von Richter Karl Mayer die Weisung ausgesprochen, eine Alkoholtherapie zu beginnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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