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Urteil im Gnadenhof-Prozess

Feldkirch -  Wegen versuchter Erpressung und schwerer Nötigung ist am Dienstag ein 55-jähriger Oberländer zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden.
Gnadenhof erpresst: Prozess
Bilder aus dem Gerichtssaal
Neubeginn für den Gnadenhof

Der Mann soll Gnadenhof-Betreiber Rudi Längle mit Drohbotschaften überhäuft haben. Angefangen hatte alles, als dem ehemaligen Ponyhof-Besitzer im Jahr 2008 per BH-Beschluss drei Pferde wegen „nicht sachgemäßer Haltung“ weggenommen worden waren. Die Vierbeiner Asterix, Gojat und Merlin kamen in der Folge auf den Gnadenhof in Riefensberg.

Der Mann, gegen den ein Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, wollte die Pferde um jeden Preis zurück. Als ihm dies verwehrt wurde, legte er sich mit dem Gnadenhofbetreiber an. „Ich werde den Hof vernichten und Sie fertigmachen“, heißt es da in einem dem Gericht vorliegenden Schreiben. Auch auf einer Internetseite soll der Angeklagte gegen den Tierschutzverein gewettert haben. „Ich wusste mir keinen Rat mehr, ich wollte die Pferde für meine Tochter zurückgewinnen“, räumte der 55-Jährige die Vorwürfe ein.

Dass der Mann, der offenbar monatelang auf dem Gnadenhof gearbeitet hatte, nicht „wie versprochen“ als Reitlehrer angestellt wurde, sorgte ebenfalls für böses Blut. Längle zufolge gab es keine derartige Abmachung, auch von Mitarbeit könne keine Rede sein. „Es war lediglich ehrenamtliche Hilfe, die der Mann geleistet hat“, so der Gnadenhofbetreiber. Aufgrund der vorliegenden Droh-Mails und übereinstimmender Zeugenaussagen hegt das Gericht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Forderungen, die Pferde zu bekommen, brachten dem 55-Jährigen eine Vorstrafe wegen schwerer Nötigung ein. Den Versuch, eine Anstellung zu erzwingen, wertete der Richter als versuchte Erpressung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Berufung an.

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