AA

Urteil im Fall Meusburger ist mild, nicht streng

Erhielt laut Experten in erster Instanz eine relativ glimpfliche Strafe: Edelbert Meusburger (rechts), im Bild mit Anwalt Nicolas Stieger (links).
Erhielt laut Experten in erster Instanz eine relativ glimpfliche Strafe: Edelbert Meusburger (rechts), im Bild mit Anwalt Nicolas Stieger (links). ©VOL.AT/Philipp Steurer
Feldkirch. Zwei bedingte Haftjahre trotz eines Steuerausfalls von drei Millionen Euro: Die erstinstanzliche Strafe im Meusburger-Prozess ist keine strenge.
Urteil: Zwei Jahre bedingte Haft
Verteidiger kritisiert "Doppelbestrafung"

Selbst im Umfeld des Angeklagten wunderte man sich über die Darstellung der erstgerichtlichen Entscheidung in manchen Medien. Das Urteil gegen den ehemaligen Finanzbeamten sei hart ausgefallen, meinten einzelne Journalisten. Ein Berater des Angeklagten hingegen vertritt den Standpunkt, die Strafe sei eine überaus milde. Allerdings sei der Schuldspruch verfehlt. Es hätte ein Freispruch erfolgen müssen. Das Ersturteil vom 7. Mai wird vom 69-jährigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft bekämpft und ist daher nicht rechtskräftig.

Im unteren Bereich

Von einer strengen Sanktion kann nach Ansicht von Juristen keine Rede sein. Der angeklagte Ex-Leiter der Großbetriebsprüfung des Finanzamts Feldkirch hat nach Überzeugung des Landesgerichts Feldkirch mit seiner absichtlich ungenauen Steuerprüfung eines großen Unternehmens, dessen Berater er war, einen Steuerausfall von drei Millionen Euro zu verantworten. Trotz des hohen Schadens betrug die verhängte Freiheitsstrafe nur zwei bedingte Haftjahre, die damit nicht zu vollziehen ist. Die Strafe wurde im unteren Bereich angesiedelt. Der Strafrahmen für das Verbrechen des Amtsmissbrauchs beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Für schuldig befunden wurde Edelbert Meusburger auch als Beitragstäter zur Steuerhinterziehung. Dafür wurde die Geldstrafe nach dem Finanzstrafgesetz mit 500.000 Euro festgesetzt. Davon beläuft sich der unbedingte, zu bezahlende Teil auf 250.000 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den unbedingten Teil macht lediglich sechs Wochen Gefängnis aus. Verurteilte Steuerbetrüger machen oft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geldstrafe nicht zu bezahlen und dafür ersatzweise für kurze Zeit eine Fußfessel zu tragen. Für den Hofrat würde der elektronisch überwachte Hausarrest, sollte es je dazu kommen, nur eineinhalb Monate lang dauern.

Drei Millionen Euro

Nach Paragraf 26 des Finanzstrafgesetzes musste das Landesgericht dem zur Haftung herangezogenen Angeklagten zwangsläufig die Weisung erteilen, für den Steuerschaden von drei Millionen Euro innerhalb eines Jahres aufzukommen. Vor allem dieser Beschluss des Gerichts ließ in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen, die Sanktion sei hart ausgefallen. Denn wie soll der pensionierte Beamte, der allerdings als Unternehmensberater tätig ist und vor Gericht keine Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen gemacht hat, drei Millionen Euro bezahlen?

Tatsächlich zu bezahlen seien die drei Millionen aber letztlich wohl von dem Unternehmen, das die Steuerschuld aus nicht entrichteten Körperschaftssteuern aufweise, erklärt dazu ein Staatsanwalt. Nur wenn das Unternehmen dazu nicht in der Lage sei, könne der Ex-Finanzbeamte dafür in die Haftung genommen werden.

Im anhängigen Strafverfahren entscheidet nun zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Nichtigkeitsbeschwerde des alle Vorwürfe bestreitenden Angeklagten. Sollte das Höchstgericht Verfahrensfehler feststellen, müsste am Landesgericht noch einmal verhandelt werden. Sollte der Schuldspruch aber bestätigt werden, wird entweder der OGH oder das Oberlandesgericht Innsbruck die Strafen für den Amtsmissbrauch und den Beitrag zur Abgabenhinterziehung rechtskräftig festlegen. Die Verteidiger Nicolas Stieger und Andreas Scheil fordern in ihrer Strafberufung noch mildere Sanktionen, Staatsanwalt Manfred Melchhammer mit seiner Berufung strengere Strafen.

Zu gut vernetzt

Mit der erstinstanzlichen Verurteilung des ranghohen Finanzbeamten hatte ein Feldkircher Rechtsanwalt nicht gerechnet. Er blickte im ersten Stock des Landesgerichts wenige Stunden vor der Urteilsverkündung auf den Schwurgerichtssaal, in dem der Geheimprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Meusburger stattfand. Er rechne mit einem Freispruch, sagte der Anwalt. Denn der Angeklagte, der über Firmenbeteiligungen verfügt, Berater von Unternehmen ist, als Vertreter des Landes Vorarlberg ORF-Stiftungsrat und in seiner Heimatgemeinde ÖVP-Ortsobmann war, sei wirtschaftlich und politisch zu gut vernetzt. Deshalb werde ihm strafrechtlich wohl nichts passieren, meinte der Rechtsanwalt.

Es sei nicht mehr so, dass die Justiz gegen unter Tatverdacht geratene einflussreiche Prominente nicht vorgehe, widerspricht dem Kollegen ein Unterländer Rechtsanwalt. “Diese Zeiten sind vorbei”, sagt der erfahrene Anwalt.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Urteil im Fall Meusburger ist mild, nicht streng