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Urteil im Akademikerball-Prozess gegen Josef S.: Ein Jahr teilbedingte Haftstrafe

Josef S. beim Prozess in Wien
Josef S. beim Prozess in Wien ©APA
Josef S., der Student aus Jena, der am 24. Jänner 2014 als Rädelsführer bei einer Demonstration gegen den Wiener Akademikerball gewalttätig gegen Polizeikräfte vorgegangen sein soll, ist am Dienstagabend im Wiener Straflandesgericht im Sinn der Anklage schuldig gesprochen worden.
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Der 23-jährige deutsche Student wurde wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung verurteilt.

Urteil gegen Akademikerball-Demonstrant Josef S.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Spreitzer) verhängte über den jungen Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Vier Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest der Strafe sah das Gericht dem bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach.

Da dem 23-Jährigen die U-Haft auf die Strafe anzurechnen war – der Angeklagte hat seit seiner Festnahme knapp sechs Monate im Gefängnis verbracht – kam er nach der Verhandlung auf freien Fuß.

Gericht ging von “führender Beteiligung” aus

Dem erstinstanzlichen Schuldspruch zufolge soll der 23-jährige, aus Jena stammende Student mit einer Reihe von namentlich nicht mehr feststellbaren Personen in gewaltbereiter Absicht an der Demonstration in der Wiener Innenstadt teilgenommen und dabei Anweisungen erteilt und gestikuliert haben. Er wurde demnach wegen “führender Beteiligung” am Landfriedensbruch schuldig erkannt.

Gewalttaten bei Demo

Der Senat ging weiters davon aus, dass der Angeklagte die Polizisten unter anderem mit Steinen beworfen, die Eingangstür der Polizeinspektion Am Hof mit einer Eisenstange zertrümmert und mit derselben Stange gemeinsam mit anderen Tätern die Karosserie und die Windschutzscheibe eines Polizeidienstfahrzeugs demoliert hatte, ehe er eine gezündete Rauchbombe ins Fahrzeuginnere warf.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Clemens Lahner erbat Bedenkzeit. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Belastungszeuge “vollkommen glaubwürdig”

Richter Thomas Spreitzer bezeichnete in seiner ausführlichen Urteilsbegründung den im Wesentlichen einzigen Belastungszeugen – einen zu Erkundungs- und Beobachtungszwecken eingesetzten Zivilpolizisten – als “vollkommen glaubwürdig”. “Es gibt keinen Grund, warum er Sie zu Unrecht beschuldigen soll”, meinte Spreitzer zum verurteilten deutschen Studenten.Dem Beamten sei es “nicht darum gegangen, jemanden einzutunken”, betonte der vorsitzende Richter. Dass es in seinen Aussagen unterschiedliche Angaben gab und diese nicht zur Gänze mit jenen von zwei anderen zivilen Aufklärungskräften übereinstimmten, fand Spreitzer “nachvollziehbar und logisch”, zumal der Beamte unter Stress gestanden sei. Insofern handle es sich um “kleine Widersprüche, die total unbedenklich waren”.

Richter sieht Verteidiger als “lebensfremd”

Die Behauptung des Verteidigers, der 23-Jährige wäre “nur friedfertig” gewesen, nannte Spreitzer demgegenüber “total unglaubwürdig und lebensfremd”. Der junge Mann habe an der Demonstration “erste Reihe fußfrei” teilgenommen – auch noch, als diese eskalierte: “Einer, der damit nix zu tun haben will, dreht sich um und geht.”

Spreitzer billigte dem 23-Jährigen zu, als “politisch denkender junger Mann” gehandelt zu haben: “Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel.”

Rechte als “Unschuldslämmer” und “Opfer”

Er forderte den Studenten außerdem dazu auf, über die Folgen der von ihm gesetzten Handlungen nachzudenken. Die von einem kleinen Teil der Demonstranten vorgenommenen Gewalttätigkeiten hätten es “Rechtspopulisten” und “namhaften österreichischen Politikern”, die am Akademikerball teilgenommen hatten, ermöglicht, “sich als die neuen Juden darzustellen” bzw. sich “als Unschuldslämmer und Opfer zu gerieren”.
(apa/red)

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