Das Urteil ist nun rechtskräftig. Es bleibt bei sechs Jahren Gefängnis. Das ist die Strafe für jenen älteren Mann, der in einem Vorarlberger Kinderdorf mehrere Mädchen sexuell missbraucht hatte. Der damals 63-Jährige war am Landesgericht Feldkirch von einem Schöffensenat mit dieser Sanktion belegt worden. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, verteidigt vom Feldkircher Anwalt German Bertsch, hat dagegen berufen. Am Mittwoch fand die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Feldkircher Urteil. Der Mann ist der Gatte einer Kinderdorfmutter. So fand er im Kinderdorf Kontakt zu den von ihr betreuten Mädchen.
Dienstverhältnis gelöst
Missbrauchte Kinder berichteten der Kinderdorfleitung 2007 über ihre schrecklichen Erlebnisse. Daraufhin wurde das Dienstverhältnis mit der Kinderdorfmutter einvernehmlich gelöst. Die Frau gab an, nichts von den Übergriffen ihres Mannes auf die Kinder bemerkt zu haben. Heuer im März wurde am Landesgericht Feldkirch ein 43-jähriger Mann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er hatte sich in einem Vorarlberger Kinderdorf an drei Kindern vergangen. Ein Mädchen wurde von ihm jahrelang vergewaltigt. Verübt hatte er die Taten zwischen den Jahren 1987 und 1994. Erst 2007 sprach das vergewaltigte Opfer darüber. Der Angeklagte war als Kind selbst im Vorarlberger Kinderdorf betreut worden.
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