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Urteil: 14-Jährigen begrapscht

Feldkirch - Im Inserat versprach der Angeklagte eine "Erweiterung des Horizonts", bezeichnete sich selbst als "Sozialarbeiter mit Herz". Nun stand der Mann vor Gericht.

Dass 14-Jährige auf der Wanderung nach Wien sexuell belästigt und mit Alkohol abgefüllt wurden, ahnte niemand. Nun erhielt der Geständige vier Monate auf Bewährung, 480 Euro muss er Strafe zahlen.

3,3 Promille

Mit Sprüchen wie „Es gibt viel zu erleben“ garantierte der selbsternannte Sozialarbeiter den Teenagern, dass es allen „großen Spaߓ machen werde. 14- bis 16-Jährige sollten auf sich allein gestellt ohne Geld, Handy und Discman ihre Grenzen kennen lernen und gemeinsam von Bregenz nach

Wien wandern. Mehrere Male fanden diese Wanderungen statt. Vergangenen Sommer wurde dann ein mit 3,3 Promille alkoholisierter 14-jähriger „Wanderer“ in der Wiener U-Bahn-Station „Karlsplatz“ gefunden. Die Mutter des 14-jährigen Vorarlbergers fiel aus allen Wolken, als sie erfuhr, dass ihr Sohn in der U- Bahn aufgegriffen wurde. Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass es in Tirol in einem Pfarrheim in St. Johann, wo die Jugendgruppe nächtigen durfte, zu sexuellen Handlungen gekommen war. Der verheiratete Familienvater nahm an zwei Jugendlichen sexuelle Handlungen vor.

Keine Reue

Zu den Vorwürfen „Missbrauch des Autoritätsverhältnisses“ sowie Vernachlässigen der Jugendlichen war der Mann geständig.

„Ich kann keine Reue sehen. Mir kommt vor, Sie sind auch noch stolz!“, ärgert sich Staatsanwalt Reinhard Fitz über den Mann, der auch durch Querulantentum bei Behörden immer wieder für Ärger sorgt. Lange diskutiert der Angeklagte herum, ob er dem Buben mit der Alkoholvergiftung 500 Euro Teilschmerzengeld zahlen soll oder nicht. Schlussendlich ist er bereit. 480 Euro Strafe muss er ebenfalls berappen. Weiters sollen vier Monate auf Bewährung dafür sorgen, dass der Verurteilte nicht wieder auf Abwege gerät. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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