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Unzufriedenheit über EU-Verfassung

Bei seiner Tagung in Venedig befasste sich der Ständige Ausschuss der Konferenz der Regionen mit dem europäischen Verfassungsentwurf.

Landtagspräsident Manfred Dörler, der in diesem Gremium die österreichischen Bundesländer vertritt, sieht intakte Chancen, die Forderungen nach einer Aufwertung des Ausschusses der Regionen als echte Länderkammer umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf einer Europäischen Verfassung hat beträchtliche Auswirkungen auf die Regionen Europas. Besonders betroffen sind diejenigen Regionen, die, Vorarlberg, eigene Gesetzgebungsbefugnisse haben.

Die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsprinzips in der künftigen Europäischen Verfassung ist, so LTP Dörler, ein Erfolg der bisherigen Bemühungen. Wesentliche Forderungen der Regionen bleiben jedoch weiterhin unerfüllt. Dazu gehört vor allem die Möglichkeit der Regionen, sich gegen Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips bereits in der ersten Phase der Gesetzgebung zur Wehr setzen zu können (sogenannter „Frühwarnmechanismus“). Weiters wurde der Forderung nach Einräumung einer Klagemöglichkeit der Regionen wegen Verletzung der Subsidiarität vor dem Europäischen Gerichtshof bisher nicht entsprochen.

Um die Interessen der Regionen wirkungsvoll wahrnehmen zu können, wird die Aufwertung des Ausschusses der Regionen zu einer ecxhten Länderkammer gefordert und eine ausdrückliche Verankerung der Regionen in der europäischen Verfassung.

Laut LTP Dörler bestehen noch Chancen, die Forderungen letztlich doch noch umzusetzen. Die Regionen werden aber ihre Bemühungen intensivieren müssen. Dörler: „Voraussetzung ist vor allem ein geschlossenes Auftreten und die Bildung von Netzwerken der Regionen, die über die Grenzen der Nationalstaaten hinausgehen. Dies ermöglicht auch kleinen Ländern wie Vorarlberg, ihre Interessen durchzusetzen.“

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