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Unverhofft kostenlos geparkt

Die Forderungen würden sich aber noch auf rund eine halbe Million Euro erhöhen.
Die Forderungen würden sich aber noch auf rund eine halbe Million Euro erhöhen. ©SYMBOLBILD/Steurer/Bilderbox
In anhängigem Zivilprozess soll geklärt werden, warum offenbar viele Autofahrer in Feldkircher Tiefgarage versehentlich Freitickets erhielten.

In der öffentlichen Tiefgarage in Feldkirch seien des Öfteren „Jubelschreie von Hausfrauen“ zu hören gewesen, hat Klagsvertreter Hans-Jörg Vogl in Erfahrung gebracht. Die Damen hätten sich über unerwartete kostenlose Parktickets gefreut, berichtete der Anwalt der klagenden Partei in der Gerichtsverhandlung in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch.

Technische Störungen. Im erst­instanzlich noch nicht entscheidungsreifen Zivilprozess verlangt das klagende Immobilienunternehmen, dem die Tiefgarage gehört, vom beklagten deutschen Konzern, der das Parksystem geliefert hat, vorerst 60.000 Euro für entgangene Einnahmen wegen der Freitickets. Die Forderungen würden sich aber noch auf rund eine halbe Million Euro erhöhen, weil die Parkanlage über Jahre hinweg aufgrund technischer Störungen vielen Autofahrern Gratistickets beschert habe, kündigte Klagsvertreter Vogl an.

27 Prozent Freitickets. Wegen einer Fehlfunktion des sogenannten Datensammlers seien Tickets von Autofahrern bereits bei der Einfahrt in die Parkgarage irrtümlich als Freitickets markiert worden, meint der Anwalt der klagenden Partei. Bereits bei der Lieferung sei die Anlage mangelhaft gewesen. Tests hätten ergeben, dass zumindest 27 Prozent der ausgegebenen Parkscheine unbeabsichtigte Freitickets gewesen seien. Weil er noch über zu wenig Informationen verfüge, könne er den Grund für das technische Versagen des Parksystems noch nicht benennen, sagte der vom Gericht bestellte technische Sachverständige.

Im Auftrag von Zivilrichterin Sieglinde Stolz wird der Experte nun sein Gutachten ergänzen. Sollte ein technischer Betreuer der Anlage dem Gutachter weiterhin Auskünfte verweigern, würde er als Zeuge unter Wahrheitspflicht einvernommen werden. Der Gutachter sagte, die Anlage sei technisch veraltet und hätte schon nach sechs bis sieben Jahren ausgetauscht werden müssen.

Das habe die klagende Partei aber nicht getan, deshalb sei sie für Schäden selbst verantwortlich, argumentierte Beklagtenvertreter Andreas Brandtner. Die beklagte Partei hat ihrem Subunternehmer, der die Parkanlage mitentwickelt hat, den Rechtsstreit verkündet.

Bettler gaben Tipp. Auf das Problem mit den Gratistickets hätten Bettler, die in der Tiefgarage um Geld gebeten haben, eine Betreuerin der Parkgarage aufmerksam gemacht, teilte Klagsvertreter Vogl mit. Demnach hätten sich viele Kunden darüber gefreut, unverhofft gratis parken zu dürfen. Einige hätten sogar vor Freude geschrien: „Jackpot, Roulette, ich habe gewonnen!“

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