Zum zweiten Mal wird sich der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang F. (54) wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker – die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen – war im September 2003 zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er mit pseudowissenschaftlichen Ausführungen – so die damalige Anklage – die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern des Dritten Reichs geleugnet hatte.
“Multikulturelle Bastardisierung”
Dass er öffentlich die multikulturelle Bastardisierung der Gesellschaft beklagte, hatte Wolfgang F. seinerzeit die FPÖ-Mitgliedschaft gekostet. In weiterer Folge verfasste und verbreitete er zahlreiche Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung jüdischer Mitbürger im Dritten Reich mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren in Abrede stellte.
Das brachte ihm ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein, in dem er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu zwölf Monaten unbedingter Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren zwei Jahren verurteilt wurde.
Fragwürdige Thesen…
Statt sich nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wohl zu verhalten, wurde Wolfgang F. rasch wieder rückfällig: Im Juni 2004 verschickte er an Institutionen und Ämter selbst gebrannte CDs, in denen er seine Thesen wiederholte und die Massenvernichtung als absolut unmöglich und technisch-physikalischen Nonsens bezeichnete.
…und Verunglimpfungen
Seine Ausführungen reicherte er mit einem Vorwort an, in dem er die Geschwornen und den vorsitzenden Richter, die ihn schuldig gesprochen hatten, verunglimpfte: Erstere hätten auf Aufforderung des Vorsitzenden ihren Eid gebrochen.
Das hat sich auch in der mittlerweile vorliegenden, rechtskräftigen zweiten Anklageschrift nieder geschlagen, in der Wolfgang F. nicht nur neuerliche Verstöße gegen das Verbotsgesetz angelastet werden. Der Staatsanwalt beschuldigt ihn darüber hinaus der Verleumdung.
Er hat sich sehr über den ersten Prozess geärgert, sucht Verteidiger Harald Schuster im Gespräch mit der APA nach einer Erklärung für das Verhalten des Ex-Bezirksrats, der seit vergangenem April wieder in U-Haft sitzt. Er werde bis zum Prozess gemeinsam mit diesem genau die Rechtslage prüfen, kündigte der Anwalt heute, Dienstag, an.
Der Saalschutz is schon bestellt
Die Verhandlung ist auf den 29. August anberaumt und wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, zumal im ersten Prozess Sympathisanten des Angeklagten das Verfahren mit Zwischenrufen gestört hatten. Ich habe Saalschutz angefordert, so Richterin Claudia Bandion-Ortner. Demnach wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Verhandlung überwachen.
Im Fall eines Schuldspruchs dürften Wolfgang F. mehrere Jahre im Gefängnis bevor stehen: Neben dem regulären Strafrahmen – ein bis zehn Jahre Haft – droht ihm ein Widerruf der offenen, unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung ausgesetzten bedingten Strafe aus seinem ersten Verfahren.
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