Untreue-Prozess gegen Linzer Ex-Stadtchef Luger abberaumt
Luger wird vorgeworfen, als die Weitergabe von Hearingfragen im Auswahlverfahren für die LIVA-Geschäftsführung an den schließlich zum Zug gekommenen Dietmar Kerschbaum bekannt wurde, ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag gegeben zu haben - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Mittlerweile hat er die 19.000 Euro für das Gutachten zurückgezahlt. Am Freitag hätte er sich wegen Untreue vor Gericht verantworten müssen, das Gericht hat nun die Diversion über 20.000 Euro angeboten.
Begründet werde dies laut Gerichtssprecher mit Lugers sogenanntem Nachtatverhalten. So habe er, nachdem von den "Oberösterreichischen Nachrichten" im August 2024 veröffentlichte Chats belegten, dass er selbst die Fragen weitergegeben hatte, "öffentlich seine Schuld eingestanden" und ist von seiner Funktion zurückgetreten. Die Annahme, dass er als Bürgermeister den laut Anklage erhobenen Vorwurf der Untreue nochmals ausüben werde, sei damit obsolet, so das Argument vom Gericht.
"Gravierender Unterschied" zum Fall Wöginger
Dies sei der "gravierende Unterschied" zum Amtsmissbrauch-Fall von ÖVP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP). Auch er erhielt vom Landesgericht Linz eine Diversion, die WKStA legte jedoch auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien dagegen Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Die Anklagebehörde hatte die Beschwerde mit generalpräventiven Aspekten begründet. Im Gegensatz zu Luger hat Wöginger keine beruflichen Konsequenzen gezogen, eine "abschreckende Wirkung gegenüber potenziellen Nachahmungstätern" sei laut WKStA damit nicht notwendigerweise gegeben.
Luger habe jedoch weitreichende Konsequenzen gezogen, so das Gericht. Außerdem betrage der Strafrahmen für Untreue bis zu drei Jahren und daher komme eine Diversion generell in Frage. Die in Lugers Fall zuständige Staatsanwaltschaft Linz will jedoch keine Diversion für den Ex-Bürgermeister aus "generalpräventiven Aspekten", sie wolle "eine Gerichtsverhandlung", hieß es von dort. Wenn Luger das Angebot angenommen hat und bis zum Heiligen Abend 20.000 Euro überwiesen hat, kann das Gericht das Verfahren einstellen. Gegen den Beschluss kann dann die Staatsanwaltschaft - wie im Fall Wöginger - Rechtsmittel einlegen.
(APA)
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