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"Unterstützung zahlte sich aus"

ÖGB-Landesgeschäftsführerin Auer ist erfreut über Rückerstattung der Ambulanzgebühr. Über 160.000 Euro (2,2 Millionen Schilling) wurden bereits rückerstattet.

Tendenz: steigend. “Ein schöner Erfolg”, freut sich ÖGB-Landesgeschäftsführerin Manuela
Auer für die Betroffenen.

Beeindruckend seien für den ÖGB Vorarlberg auch ganz speziell die Reaktionen
der Menschen gewesen: “Viele haben sich bei uns in Briefen und Telefonaten für
die Hilfe und Unterstützung bedankt”, so Auer. Das Vertrauen sei zugleich ein
Ansporn für die künftige Arbeit, versichert die ÖGB-Landesgeschäftsführerin.

Der ÖGB Vorarlberg hatte die Ambulanzgebühr von Anfang an als unsozial und
unsinnig kritisiert. Rund 6.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger unterstützten
diese Position und vertrauten der Gewerkschaft ihre Anträge auf Rückerstattung
der Gebühr an. Insgesamt forderten bislang 8.000 PatientInnen die zu Unrecht
abverlangten Gebühren zurück.

Die Rückerstattung durch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) ist
mittlerweile voll im Gange. 160.000 Euro (2,2 Millionen Schilling) wurden
bereits den Betroffenen zurückbezahlt. Diese Summe wird noch weiter steigen,
sind laut Auskunft der VGKK doch noch nicht alle Anträge überprüft. Wenn diese
und die noch auf dem Postweg befindlichen Fälle abgeschlossen seien, dürften
noch einige Tausend Euro dazu kommen. Insgesamt könnten sich die Rückzahlungen
auf bis zu 190.000 Euro (2,5 Mio. Schilling) summieren, so Auer.

Mit dem Rückfluss der Gelder wird zugleich das unselige Kapitel der
Ambulanzgebühr geschlossen. Diese habe außer Ärger bei den Betroffenen und
Arbeit für die VGKK und Ambulanzen nichts gebracht, betont Auer. So seien nach
einem Erkenntnis des Höchstgerichtes von den einstigen 168.000
Gebührenvorschreibungen (im Zeitraum 2. Quartal 2001 bis zur Jahresmitte 2002)
im Lande rund 149.000 (88 Prozent) weg gefallen!

Die ÖGB-Landesgeschäftsführerin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
die Rückerstattung der Ambulanzgebühr nicht automatisch erfolge, sondern
beantragt werden müsse. Diese sei noch immer möglich. Es könnten daher noch
viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger die einstige Bezahlung rückgängig
machen. “Wer sein Geld von der VGKK aber zurück haben möchte, muss einen Antrag
stellen”, empfiehlt Auer.

+ Nähere Informationen und Anträge sind beim ÖGB Vorarlberg, Widnau 2, 6800
Feldkirch (Tel.05522-3553-0) bzw. unter www.oegb.or.at erhältlich.

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