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Unter Zeitdruck verkauft

Dornbirn - Zurückgewiesen hat Masseverwalter Wilhelm Klagian die Vorwürfe, er hätte Hämmerle gar nicht an die indische Oswal-Gruppe verkaufen dürfen, solang sich diese nicht auch mit Ex-Geschäftsführer Josef Hahnl als Eigentümer des Hämmerle-Areals in Dornbirn-Fischbach geeinigt habe.

Klagian: „Ein möglichst rascher Vertragsabschluss mit den Indern war vor allem davon diktiert, dass Hämmerle ohne neue Eigentümer wöchentlich Verluste in Höhe von 150.000 Euro ,produziert‘ hätte. Ich hatte faktisch nur die Wahl, an diesen Interessenten zu verkaufen, oder den Betrieb per 29. August überhaupt zuzusperren.“

Dass Hahnl jetzt – gefährdete Hämmerle-Jobs hin oder her – die Vermietung des Werks Fischbach an die Inder mit Lizenz- und Joint-Venture-Forderungen verknüpft und junktimiert, ist für Klagian jedenfalls „sachlich nicht gerechtfertigt“. Denn durch dieses Verhalten würden zumindest 50 bis 60 Arbeitsplätze eiskalt aufs Spiel gesetzt. Also sei auch Hahnls soziale Verantwortung gefordert.

„Ziel war, möglichst rasch ein lebendes Unternehmen an einen Bieter zu verkaufen, der nicht nur einen möglichst hohen Preis bezahlt, sondern auch möglichst umfangreich fortführt, d. h. möglichst viele Arbeitnehmer neu einstellt.“ So der Dornbirner Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Klagian, Masseverwalter im Konkursfall Hämmerle Textil.

150.000 Euro pro Woche

Er nimmt wie folgt zu Kritikern Stellung, die gemeint hatten, eine Einigung zwischen Ing. Josef Hahnl und den neuen Eigentümern der Textilwerke Hämmerle (der indischen Oswal-Gruppe) über die Vermietung des Hämmerle-Betriebsgebietes Fischbach hätte noch vor dem Zuschlag an die Oswal-Gruppe erfolgen müssen.

Diese Immobile samt Gebäuden gehört dem früheren Eigentümer der Hämmerle-Textilwerke, Josef Hahnl. Klagian kontert, im vorliegenden Fall sei rasches Handeln auch deshalb geboten gewesen, weil wöchentlich ein Verlust von 150.000 Euro gemacht wurde und in Zukunft der Verlust wohl noch größer geworden wäre, weil neue Aufträge auf Grund der Durchlaufzeit von acht bis zehn Wochen nicht angenommen werden konnten.

„Es stand daher fest, dass der Betrieb bis spätestens zum 29. August 2008 einzustellen war“, so Klagian. Der Interessent Brennet AG habe kein nachhaltiges Fortführungsinteresse gehabt, insbesondere wollte er keinen der drei Standorte fortführen, sondern lediglich einen Vertrieb, der letztendlich nicht standortgebunden ist. Brennet wollte daher auch gar keine Mietverträge abschließen. Das Problem einer Einigung mit Josef Hahnl stellte sich daher nicht.

Hahnl verknüpft Einiges

Klagian: „Die Oswal-Gruppe erklärte stets, dass sie vollumfänglich fortführen will, erkannte aber auch, dass eine Einigung mit Hahnl nicht mehr vor dem Ende der Verbindlichkeit ihres Angebotes möglich war. Sie machte daher ihr Angebot nicht mehr von der vorausgehenden Einigung mit Hahnl abhängig. Hahnl verknüpft nun den Abschluss eines Mietvertrages zu den von ihm geforderten Bedingungen mit der Lösung der Problematik Joint Venture und einen Markenlizenzvertrag.

Die Bedingungen des Mietvertrages (umfassende Erhaltungspflicht beim Mieter und netto 72.000 Euro pro Monat) werden von Oswal akzeptiert. Dennoch ist Hahnl nicht bereit zu vermieten. Klagian: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Verknüpfung ist daher zwar aus Sicht Hahnls verständlich, sachlich jedoch nicht gerechtfertigt und vernichtet 50 bis 60 Arbeitsplätze.“

Und weiter: „Hahnl hätte wohl bei jedem Interessenten die Vermietung mit der Lösung seiner sonstigen Probleme verknüpft. Dazu war aber niemand bereit. Ein Verkauf wäre daher, wenn ich auf dieses Gesamtpaket gewartet hätte, zum Schaden der Gläubiger und insbesondere der Arbeitnehmer – es geht immerhin um insgesamt 150 Arbeitsplätze – nicht möglich gewesen.“

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