Für die zu Unrecht verbüßte U-Haft schuldet ihr die Republik Österreich eine Entschädigung. Diese hält sich allerdings in Grenzen.
Die hübsche, junge Frau mit dem Kurzhaarschnitt entstammt dem fahrenden Volk, verbrachte ihre Kindheit in Wohnwagen. Bis vor kurzem war diese Bevölkerungsgruppe in Holland als Minderheit anerkannt.
Analphabetin
Als Analphabetin bekommt die Mutter von zwei Kindern im Alter von neun und elf Jahren den Alltag nur schwer in den Griff. Somit ging sie dem Drogenboss, der sie und die Kleinen als Tarnung für seine Geschäfte missbrauchte, auf den Leim. Im September wurde sie verhaftet.
Anspruch auf Geld
Nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StEG) haben Menschen, die zu Unrecht in Straf- oder U-Haft gesessen haben, nach Rechtskraft des Urteils Anspruch auf Entschädigung. Diese umfasst Verdienstentgang, Anwaltskosten und andere Vermögensnachteile. Schmerzensgeld dafür, dass man monatelang mit Verbrechern auf ein paar Quadratmetern zusammengepfercht leben musste, gibt es nicht. “Es gibt auch keine Pauschalen oder Tagsätze”, erklärt Leopold Ulrich von der Finanzprokuratur in Wien. Bei ihm melden sich fälschlich Inhaftierte.
Da die junge Frau ohne Ausbildung nur Gelegenheitsjobs als Putzfrau bekam, verdiente sie in Tschechien, wo sie die letzten Jahre gelebt hatte, lediglich 4000 tschechische Kronen pro Monat. Ihr Lohn für acht Monate hält sich mit insgesamt 1000 Euro in Grenzen. Ersetzt werden auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Damit hat sich’s aber.
Nach Hause gefahren
Wäre die junge Mutter eine gutverdienende Unternehmerin, käme das der Republik Österreich weit teurer zu stehen. Doch sie ist nur eine einfache, ungebildete Aufräumerin, die zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Sie trat jedenfalls sofort nach der Entlassung am Dienstag die Heimreise zu ihren Kindern nach Holland an. Dort sind die Kinder inzwischen bei einer Verwandten untergebracht.
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