Auf Grund von Reifungsverzögerungen in der sprachlichen, motorischen und emotional-sozialen Entwicklung sollten “unreife Kinder” ein Jahr die Vorschule oder noch einmal ein Jahr den Kindergarten besuchen dürfen. Insbesondere Sprachentwicklungsstörungen führen häufig zu Lese-Rechtschreibschwächen, die durch ein Reifungsjahr zumindest gemildert werden können.
Ebenso sind motorische Koordinationsstörungen mit großen Problemen beim Schreiben verbunden, wodurch große Frustrationen und Ärgernisse ausgelöst werden. Dagegen sind intellektuelle Schwächen weniger reifungsabhängig und sollten durch sonderpädagogische Maßnahmen betreut werden. Schulreife wird aber häufig fehlinterpretiert im Sinne einer ausschließlichen “intellektuellen Reife”.
Gesetz spricht gegen zusätzliches “Reife-Jahr”
Der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Menz, ärztlicher Leiter der kinderpsychiatrischen Beobachtungs- und Therapiestation Carina wies in seinem Referat auf eine wachsende Zahl von verhaltensauffälligen Vorschulkindern bzw. Erstklassekinder hin. “Die Wiedereinführung einer Rückstellungsmöglichkeit für schulunreife Kinder also ein zusätzliches Kindergartenjahr wäre für viele unreife Kinder ein großer Gewinn.”
Landesschulrat sucht Lösungsansätze
Landesschulinspektor Rosenberg wies auf die gesetzlichen Bestimmungen hin und die Schwierigkeiten alle Wünsche unter einen Hut zu bringen. In jedem Falle sei der Landesschulrat bemüht, entsprechende Lösungen zu finden.
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