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UNO-Flüchtlingspakt: Strache und Kurz verteidigen Zustimmung

Strache (FPÖ) und Kurz (ÖVP) verteidigen die Zustimmung zum UNO-Flüchtlingspakt.
Strache (FPÖ) und Kurz (ÖVP) verteidigen die Zustimmung zum UNO-Flüchtlingspakt. ©APA/Hans Klaus Techt
Österreich wird dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen. Dies erklärten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Österreich wird zustimmen

Eine entsprechende Erklärung sowie zusätzliche Erläuterungen wurden in der Regierungssitzung verabschiedet. Damit soll sichergestellt sein, dass daraus keine rechtlichen Verpflichtungen entstehen können. Im Gegensatz zum parallel dazu ausverhandelte UNO-Migrationspakt, dem Österreich seine Zustimmung verwehrt, da hier nach Kurz’ und Straches Ansicht die Begriffe Migration und Flüchtlinge vermischt werden, unterstützt Österreich den Globalen Pakt für Flüchtlinge. Kurz erklärte dazu: “Wir haben die genau geprüft und werden als Bundesregierung zustimmen.” Es sei gewährleistet, dass die Regelungen nicht über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus gehen, auch würden der Großteil der Inhalte unterstützt. Kurz betonte weiters, “dass eine Resolution keinen rechtsverbindlichen Charakter” habe und nicht Gewohnheitsrecht werden könne.

Vizekanzler und FPÖ-Obmann Strache verteidigte Österreichs Unterstützung für den Flüchtlingspakt sowie die viel diskutierte Ablehnung des Migrationspakts. Letzterer würde zahlreiche Verpflichtungen enthalten und es sei zu befürchten, dass daraus Gewohnheitsrecht entstehen kann. “Ganz anders ist die UN-Flüchtlingsresolution”, so Strache, der hier eine klare Trennung zwischen Migration und Asyl sieht. Aus dem Abkommen könnten sich “niemals Verpflichtungen ergeben”.

UNO-Flüchtlingspakt weniger umstritten als Migrationspakt

Mit den Inhalten könne sich die Regierung zum Großteil identifizieren, heißt es auch im Ministerratsvortrag. Der Pakt konzentriere sich auf die Bekämpfung der Fluchtursachen und soll den Druck auf “Gastländer” vermindern. Ziel sei es, in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zu ermöglichen.

Sowohl der Flüchtlingspakt als auch der Migrationspakt gehen auf eine Erklärung der UNO-Vollversammlung zu Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten am 19. September 2016 zurück. Darin wurde die Ausarbeitung von zwei Abkommen in die Wege geleitet, um die Themen Migration und Flüchtlinge voneinander zu trennen. Beide Abkommen sind rechtlich nicht bindende Vereinbarungen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember von der UNO-Vollversammlung gebilligt werden. Im Gegensatz zum Migrationspakt ist er wenig umstritten. Am 13. November wurde das Abkommen bereits im Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung in New York angenommen. Dagegen stimmten nur die USA, die auch den Migrationspakt ablehnen.

(APA/Red)

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