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Uni-Zugang für Deutsche erschwert

Der Zustrom aus Deutschland hat dazu geführt, dass viele Österreicher zuletzt nicht mehr Medizin studieren konnten. Medizin-Eignungstest[.pdf - 1,0MB] | Medizin-Zugang [.pdf - 116KB]

Das soll sich nun ändern: Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) plant eine Quotenregelung: In der Human- und der Zahnmedizin müssen ab Herbst drei Viertel der Studienplätze für Inhaber eines österreichischen Reifeprüfungszeugnisses reserviert sein. Deutsche werden damit indirekt benachteiligt. Zurzeit stellen sie an der Innsbrucker Medizin-Universität etwa 40 Prozent der Studienanfänger. Künftig werden es nicht mehr so viele sein können. Unter anderem Vorarlberger, die es bevorzugt in die Tiroler Landeshauptstadt zieht, werden davon profitieren – sie werden wieder bessere Chancen haben, zum Studium zugelassen zu werden.

Bildungsministerin Gehrer hofft, dass der Europäische Gerichtshof die geplante Regelung akzeptiert.

Quotenregelung an den Unis

Seit dem vergangenen Sommer geht es an den heimischen Universitäten drunter und drüber. Vor allem die medizinischen Hochschulen in Innsbruck, Graz und Wien sind mit einem Zustrom konfrontiert, den sie nie und nimmer bewältigen können. Grund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli entschieden, dass die deutschen Maturanten mit den österreichischen gleichbehandelt werden müssen; die Zugangsbeschränkungen, die es bis dahin gegeben hatte, waren damit weg. Die Sofortlösung, die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) damals präsentiert hatte, konnte das Problem nicht lösen: Aufnahmeprüfungen änderten nichts daran, dass viele Österreicher einen Studienplatz an einen Deutschen „verloren“ haben.

Am Montag präsentierte die Ministerin nun ein Modell, das wirklich Abhilfe schaffen soll. Zu den Eignungstests nach eidgenössischem Vorbild soll demnach eine „Softguard“- Regelung kommen. Dahinter steckt nichts anders als eine Quotenregelung. An den Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin sollen ab dem Wintersemester 2006/2007 mindestens drei Viertel der Studienplätze für Inhaber eines österreichischen Reifeprüfungszeugnisses reserviert sein. „Nur“ ein Viertel soll an Bewerber gehen, die nicht hierzulande maturiert haben. Bildungsministerin Gehrer geht davon aus, dass diese Regelung nicht EU-rechtswidrig ist. Walter Obwexer, Europarechtsexperte an der Universität Innsbruck, bestätigt dies vorsichtig, aber doch: „Diese Regelung wird mit sehr hoher Sicherheit halten.“ Obwexer weist darauf hin, dass man bei der Quotenregelung nicht direkt auf die Staatsbürgerschaft abstelle, wie es vom EuGH kritisiert worden war (entscheidend ist vielmehr, wo die Matura abgelegt worden ist).

Elisabeth Gehrer hoffte auf ihrer gestrigen Pressekonferenz, dass die nötige Gesetzesänderung von den Oppositionsparteien unterstützt wird. Von den Sozialdemokraten wurde sie prompt enttäuscht. Deren Bildungssprecher Josef Broukal kündigte ein „Njet“ an, weil Zugangsbeschränkungen auch in Fächern wie BWL, Psychologie und Publizistik möglich bleiben sollen. Die EU-Kommission, die Österreich wegen des Uni-Zugangs vor den EuGH gezerrt hatte, will die Ankündigungen von Gehrer indes noch nicht kommentieren.

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