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Ungewöhnlicher Einbruchsversuch in Vorarlberg: Mann steigt in eigene Mietwohnung ein

Einbruch in die eigenen vier Wände
Einbruch in die eigenen vier Wände ©Bilderbox (Symbolbild)
Angeklagter wurde nur wegen Sachbeschädigung verurteilt. Der Vorbestrafte wollte eigene Sachen abholen.

Angeklagt war ein ungewöhnlicher Einbruchsversuch. Denn das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte gleichsam bei sich selbst einzubrechen versucht hat. Demnach wollte der 48-Jährige nach dem Ende einer Liebesbeziehung nur seine eigenen Sachen aus der verschlossenen Mietwohnung im Unterland mitnehmen.

Deshalb wurde der mit acht einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch nicht wegen des angeklagten Verbrechens des versuchten Einbruchsdiebstahls in eine Wohnstätte schuldig gesprochen, sondern nur wegen des Vergehens der Sachbeschädigung. Der Mann mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 2200 Euro wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (200 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.

Berufung angemeldet

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete volle Berufung an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz entscheiden. Der Beschuldigte bestreitet, dass er versucht hat, gewaltsam in die Wohnung einzudringen.
Das Gericht folgte aber den Angaben einer Zeugin, die gesehen haben will, wie sich der Mann an der Balkontür zu schaffen machte. Es entstand ein Sachschaden von 1500 Euro. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, die Zeugin belaste ihn zu Unrecht, weil sie bei ihm Schulden habe.

Der Beschuldigte hatte sich kurz vor der angeklagten Tat bei der Polizei darüber beschwert, dass er nicht in die verschlossene Wohnung komme, aber dringend seinen dort abgestellten Laptop benötige.

Der Angeklagte gab an, er habe den Mietvertrag unterschrieben, nicht seine Ex-Freundin. Selbst dann dürfe er aber nicht Sachen zum Nachteil des Vermieters beschädigen, merkte Strafrichter Martin Mitteregger an.

Die als Zeugin geladene Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten ist unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Deshalb verhängte der Richter über sie eine Ordnungsstrafe von 250 Euro.

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