Am Landesgericht Feldkirch wurde eine junge Dame wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1300 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Noch einmal 1300 gab es auf Bewährung. Die Fahrzeuglenkerin war im November vergangenen Jahres mit einer Bekannten in Klösterle unterwegs. Dabei konzentrierte sie sich offenbar zu sehr auf ihr Handy. Dieses lag auf ihrem Schoß und ihre Beifahrerin bestätigt, dass die Lenkerin immer wieder Nachrichten tippte.
Aufgefahren
Als der Vordermann auf der nassen Fahrbahn bremste, rief die Beifahrerin noch „Pass auf! Brems!“, aber da war es schon zu spät. Der Pkw fuhr dem Vordermann auf. Alle drei – Lenkerin, Beifahrerin und Vordermann wurden leicht verletzt. Doch das Ganze hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Zwar bestritt die Autofahrerin, Nachrichten während der Fahrt geschrieben zu haben, doch für das Gericht ist klar, dass der Unfall und die Verletzungen durch das Hantieren mit dem Handy bedingt waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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