Von Christiane Eckert
Der 42-Jährige verursachte im Dezember in Kennelbach einen Verkehrsunfall. Zum Glück erlitt der unschuldige Unfallgegner „nur“ eine Prellung der linken Schulter und hatte Kopfweh. Doch es war bereits das zweite Mal, dass der Angeklagte stark alkoholisiert in einen Unfall verwickelt war. Vor einigen Jahren waren es 2,22 Promille, die ihm eine Strafe einbrachten. Nun waren es – laut Schnelltest direkt beim Unfall - 2,94 Promille. Eine Stunde später immerhin noch 2,68 Promille.
Kollegen verleumdet
Der Mann hatte sich mit Leibwächter und Bier betrunken. Privater und beruflicher Stress waren angeblich die Ursache. Nach dem Unfall behauptete er, sein Beifahrer wäre gefahren, was eine Verleumdung und falsche Beweisaussage darstellt. „Mein Mandant wusste nicht, was er in diesem alkoholisierten Zustand aussagte“, ist Verteidiger Florin Reiterer überzeugt, dass man dem Mann seine Aussage nicht anlasten kann. Verurteilt wird der Alkolenker dennoch. Alles in allem fünf Monate auf Bewährung und 1200 Euro unbedingt Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT/ec)
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