Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Mit 2,06 Promille Alkohol im Blut verursachte der Autofahrer im November 2018 in Bürs einen Verkehrsunfall, bei dem sich sein Beifahrer vier Rippen brach. Deshalb wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (100 Tagessätze zu je zwölf Euro) verurteilt. Zudem wurde der verheiratete Angestellte dazu verpflichtet, dem Schwerverletzten, der 10.000 Euro verlangt hatte, als Teilschmerzengeld 2000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Claudia Hagen ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug bis zu sechs Haftmonate oder bis zu 360 Tagessätze. Die Strafrichterin ging nicht von der angeklagten grob fahrlässigen schweren Körperverletzung aus, für die ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen ist. Denn nach Ansicht der Richterin war für den von Manuela Schipflinger-Klocker verteidigten Autofahrer nicht vorhersehbar, dass er in der fraglichen Nacht alkoholisiert seinen Pkw noch lenken würde. Hagen hielt dazu die Angaben des Angeklagten und eines Entlastungszeugen für glaubwürdig.
Angeklagter kann sich nicht erklären, wieso er selbst fuhr
Der 48-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz gab zu Protokoll, er habe in der Diskothek seinen Autoschlüssel dem Geschäftsführer gegeben. Mit diesem habe er vereinbart, dass ein Disco-Angestellter ihn nach Dienstschluss nach Hause fahren werde. Bereits in der Vergangenheit sei es einige Male so gewesen, dass er mit einem Mitarbeiter des Lokals mitgefahren sei. Der 45-jährige Disco-Geschäftsführer bestätigte vor Gericht im Wesentlichen die Aussage des Angeklagten.
Der Angeklagte sagte, er könne sich nicht erklären, warum er letztlich dennoch selbst gefahren sei. Sein Auto krachte frontal gegen einen Fahrbahnteiler. Es sei ein Wahnsinn, dass er sich mit 2,06 Promille noch ans Steuer gesetzt habe, so der Beschuldigte.
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