Einen leidenden Gesichtsausdruck habe die Klägerin wegen des Verkehrsunfalls, heißt es in der Klage. Dadurch seien bei der geschiedenen 34-Jährigen die Heiratschancen gesunken. Dafür verlangt das Unfallopfer in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch eine finanzielle Verunstaltungsentschädigung.
“Ich sehe dafür die Voraussetzungen nicht”, sagte Richter Gerhard Winkler in der jüngsten Verhandlung zur Klägerin. “Wie Sie vor mir sitzen”, könne er keinen leidenden Gesichtsausdruck wahrnehmen. Deshalb sei es “nicht sinnvoll, dazu ein teures psychiatrisches Gutachten einzuholen”. Die Klägerin und ihr Anwalt bestanden jedoch auf ihrem Antrag.
Deshalb wird nun in dem Zivilverfahren neben einem Sachverständigen für Unfallchirurgie und Kfz-Technik auch einer für Psychiatrie ein Gutachten erstellen. Außer Streit steht in dem Schadenersatzprozess hingegen das Alleinverschulden des beklagten Autofahrers am Verkehrsunfall vom 13. Juni 2014. Er fuhr vor einer roten Ampel auf den Pkw der Klägerin auf. Deren Fahrzeug wurde auf den Wagen vor ihr geschoben. Bei dem Auffahrunfall wurde die Klägerin schwer verletzt. Für die Verletzungen und die damit verbundenen Folgen verlangt die Frau aus dem Bezirk Feldkirch Schadenersatz.
Arbeit verloren
Strittig sei in dem Gerichtsverfahren die Heftigkeit des Aufpralls, sagte der Richter. Die Klägerin behauptet, der beklagte Autofahrer sei mit mehr als 50 km/h auf ihr Fahrzeug aufgefahren. Sie sei damals in der zweiten oder dritten Woche schwanger gewesen und habe “Angst gehabt, das Kind zu verlieren”. Im Februar 2015 kam das Mädchen gesund zur Welt.
Verloren habe sie durch den Unfall aber ihre Arbeit und ihren Freund, gibt die Klägerin an. Ihr Freund habe sich im Juli 2014 von ihr getrennt. Denn für ihn sei die Belastung, auch sie und ihre Kinder finanziell zu unterstützen, zu groß gewesen.
Am 25. Juni 2014 sei ihr im Krankenstand gekündigt worden. Sie habe als Stockmädchen in einem Landeskrankenhaus gearbeitet. Auch für den Verlust ihres Arbeitsplatzes wegen des Verkehrsunfalls fordert die Klägerin von der Haftpflichtversicherung des Beklagten eine Schadenersatzzahlung. Denn der Schädiger hafte auch für zufällige Schäden, sagte ihr Anwalt Jürgen Pechan.
Beklagtenvertreter Herwig Mayrhofer hingegen lehnt dafür eine Haftung ab: Die Dienstgeberkündigung sei nicht wegen des Unfalls erfolgt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.