Vergleichsweise gering sind derzeit die Unfallzahlen im alpinen Gelände. Zu verdanken ist dies dem zurückhaltenden Verhalten der Bergsportler, die den aktuellen Empfehlungen der Rettungsorganisationen folgen und auf extreme und risikoreiche Aktivitäten verzichten. Gleichzeitig steigt in Zeiten der Coronabeschränkungen aber bei vielen Menschen das Bedürfnis nach sportlicher Betätigung. Viele suchen aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten, insbesondere im Mannschafts- und Indoorsport, nun nach Alternativen. Immer beliebter wird Wandern, Radfahren und Mountainbiken, was sich auch in den steigenden Unfallzahlen in diesen Bereichen ausdrückt.
Hobbysportler-Unfälle häufen sich
Immer wieder sei aktuell festzustellen, dass unerfahrene oder ungeübte Sportler Opfer von alpinen Unfällen werden. Wanderer unterschätzen die Schwierigkeit und Dauer von Touren, verletzen sich bei Stürzen oder verirren sich. Mountainbiker erreichen mit Motor- Unterstützung bisher unerreichbare Ziele am Berg. Die Talfahrt auf unbefestigten Wegen wird bei mangelnder Fahrpraxis dann aber zur Gefahr. Die Alpinpolizei bittet deshalb um erhöhte Vorsicht. Wertvolle Tipps zur Tourenplanung und für das Verhalten in Notfällen finden sich auf der Homepage der Vorarlberger Bergrettung und der Alpinen Vereine.
Handy-Ortung nutzen
Weiters empfiehlt die Alpinpolizei allen Sportbegeisterten die Nutzung der Möglichkeiten moderner Mobiltelefone. Orientierungs-Apps können bei der Planung von Touren helfen und auch in Notfällen wertvolle Dienste leisten. Insbesondere Personen, die alleine unterwegs sind, sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dazu gehört vor allem, einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson über die geplante Tour zu informieren. Bei modernen Mobiltelefonen besteht zudem die Möglichkeit der "Standortfreigabe", einer Ortungsfunktion, wie sie von verschiedenen Applikationen angeboten werden. Personen, die alleine zu einer Tour aufbrechen, können vor einer Tour Angehörigen erlauben, sie im Bedarfsfall zu orten. Eine Ortung ist in diesem Fall auch dann möglich, wenn ein Unfallopfer nicht mehr in der Lage ist, sein Mobiltelefon selbst zu bedienen.
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