Plötzlich legte sich völlig unvermutet der Wind in den Schirm und warf ihn auf die Hausfrau. Diese wurde so unglücklich getroffen, dass sie einen Ellenbruch erlitt und vier Wochen einen Gips tragen musste. Für Schmerzen, Kosten und Haushaltshilfe stellte die Verletzte der Pizzeria 4.997 Euro in Rechnung. Das Bezirksgericht Bregenz verurteilte die Pizzeria in erster Instanz zur Zahlung des begehrten Schadenersatzes. Zwar räumte das Urteil ein: “Auch der Pizzeriabetreiber konnte den Vorfall nicht absehen.” “Andererseits sind in Seenähe solche Böen nicht völlig außergewöhnlich und es wäre möglich gewesen den Schirm abzuspannen oder abzusichern”, resümiert die Entscheidung. “Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen wäre die beklagte Partei im Zusammenhang mit dem Gastvertrag verpflichtet gewesen”, heißt es abschließend. Die Gastronomen wendeten sich an die zweite Instanz. Doch diese bestätigte die Argumentation der Klägerin.
Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik räumte zwar ein, dass es an jenem Tag Windspitzen mit höchstens 39 km/h gegeben hatte. Doch der Sachverständige Bernd Doppler bestätigte: “In unserer Zone kann es durchaus auch oft zu unvermuteten, stärkeren Böen kommen.” Dem Gastronomen blieb nichts anderes übrig, als die knapp 5000 Euro zu bezahlen. Dazu musste er der Hausfrau ihre Prozesskosten von 3000 Euro ersetzen. Seinen eigenen Anwalt musste der Verlierer ebenfalls bezahlen, womit der Schirm dem Gastwirt rund 10.000 Euro Schaden beschert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig
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