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Unerlaubte Datenabfrage: Ex-Polizist verurteilt

Urteil nicht rechtskräftig
Urteil nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Ein ehemaliger Polizist ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von rund 4.700 Euro verurteilt worden.

Wie der ORF Vorarlberg berichtete, hatte der 58-Jährige nach Ansicht des Gerichts über Jahre unerlaubt dutzende Strafregisterabfragen aus dem Polizeicomputer getätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 58-Jährige bestritt vor Gericht nicht, dass er als Polizist die Abfragen für eine Liechtensteiner Sicherheitsfirma, für die er nebenbei arbeitete, gemacht hatte, vor allem über Mitarbeiter, die für die Begleitung von Geldtransporten ihre Unbescholtenheit belegen mussten. Er habe sich dadurch nicht bereichern, sondern der Firma helfen wollen. Die Abfragen seien nicht illegal gewesen, er sei auch davon ausgegangen, dass die betroffenen Mitarbeiter informiert gewesen seien - was mehrere Mitarbeiter als Zeugen jedoch bestritten.

Langer Tatzeitraum

Der Verteidiger sprach laut dem ORF-Bericht von einem Helfersyndrom seines Mandanten. Der Staatsanwalt hingegen sagte, der Mann habe äußerst sensible Daten meist ohne Einverständnis der Betroffenen weitergegeben, hätte es jedoch gerade als Polizist besser wissen müssen. Das Schöffengericht schloss sich dieser Ansicht an. Erschwerend wirkte sich aus Sicht des Richters der lange Tatzeitraum und die Häufigkeit der Taten aus, mildernd, dass der Mann unbescholten war und für die Daten kein Geld annahm. Die Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 13 Euro wurde unbedingt ausgesprochen.

Bereits im Vorjahr verurteilt

Der Ex-Polizist wurde bereits im Sommer des Vorjahres wegen unerlaubter Datenabfragen verurteilt - die Strafe wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit lautete auf 24 Monate Haft, 16 Monate davon wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Gericht ging damals auch davon aus, dass der 58-Jährige die illegal abgefragten Daten für Geld weitergab. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Im März dieses Jahres wurde der Mann, der den Polizeidienst inzwischen verlassen hat, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt.

Chronologie

(APA)

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