Von: Christiane Eckert (VOL.AT)
Eine zweifache Mutter wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Veruntreuung zu einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Die Frau gab zu, in Dornbirn, Bregenz und Feldkirch monatlich rund 1000 Euro abgezweigt zu haben, was ihrer Berechnung nach einen Schaden von 12.000 Euro verursachte. Das Wettbüro und die Staatsanwaltschaft sprechen von 61.000 Euro, was sich aber schlussendlich schwer beweisen ließ. Mehrere Angestellte haben Zugriff, könnten falsch eingeloggt gewesen sein. Und schlussendlich fehlte auch in Bludenz Geld, wo die Angestellte nie eingeteilt war.
Unbedingte Geldstrafe
Dass sie Gelder eingesteckt hatte, gab die Frau vor der Polizei erst nicht zu, vor Gericht dann aber doch. „So viel war es unmöglich, wo soll denn das ganze Geld sein!“, ist Verteidigerin Andrea Concin überzeugt, dass die angeklagte Summe niemals stimmen kann. Richter Richard Gschwenter geht von einem Schadensbetrag von mindestens 5000 Euro aus, was die erste Qualifikationsstufe darstellt und verurteilt die bislang Unbescholtene zu 1200 Euro Geldstrafe. 5000 Euro werden für verfallen erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Red.)
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