Wie der ORF berichtet, fällt Wolfgang Sobotkas Vorschlag in Vorarlberg nur bedingt auf Gegenliebe. Birgitt Breinbauer, Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, spricht sich dagegen aus, Strafrechtsdelikte aufs Verwaltungsstrafrecht zu degradieren. Die Sprecherin der Richtervereinigung in Vorarlberg, Yvonne Summer, ist der Meinung, es handle sich um einen unausgegorenen Schnellschuss. Wie eine Tat geahndet werden solle, sei eine Entscheidung des Gesetzgebers. Es gelte aber Rechtschutzstandards einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um Straf- oder Verwaltungsstrafrecht handle. Summer weist laut ORF auch darauf hin, dass Verfahren im Strafrecht nicht länger dauern würden. Arbeitsaufwand und Kosten dürften für den Gesetzgeber kein Entscheidungskriterium sein.
Stefan Thaler vom Verein “Neustart” weist darauf hin, dass vor einer grundsätzlich zu befürwortenden Entlastung des Strafrechts das Verwaltungsstrafrecht zu verbessern sei. Dort gebe es momentan keine Möglichkeit einer diversionellen Einigung. Auch die Möglichkeit einer bedingten Strafnachsicht fehle.
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