UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am Freitag in Genf.
Die Arbeitsgruppe “sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an”, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.
Assange stehe Entschädigung zu
Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.
Haftbefehle aus Schweden und den USA
Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei “willkürlich inhaftiert”, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden. Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil.
Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.
Großbritannien und Schweden: “Nicht bindend”
Unabhängig von der Bewertung der UN-Experten sehen sich Polizei und Behörden in Großbritannien laut verschiedener Medienberichte weiterhin in der Pflicht, Assange festzunehmen und an Schweden ausliefern. Das Ergebnis der UN-Untersuchung sei “nicht rechtlich bindend”. (red/dpa)
Assange denkt über Verlassen der Botschaft nach
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