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Umweltreferenten fordern strengeres Abfallwirtschaftsgesetz

Die Landesumwelt- und Naturschutzreferenten stimmten für zwei Vorarlberger Vorschläge zum Abfallwirtschaftsgesetz und den EU-Naturschutzrichtlinien.
Die Landesumwelt- und Naturschutzreferenten stimmten für zwei Vorarlberger Vorschläge zum Abfallwirtschaftsgesetz und den EU-Naturschutzrichtlinien. ©VN/Roland Paulitsch
Bei der heutigen Landesumweltkonferenz in Wien folgten die Regierungsmitglieder der Länder einhellig den Beschlussempfehlungen aus Vorarlberg. "Der Umweltskandal rund um die Firma Häusle machte deutlich, dass das Abfallwirtschaftsgesetz deutliche Schwächen aufweist. Vor allem die Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten müssen gestärkt werden.", berichtet Umwelt- und Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch.

Der zweite Beschluss aus Vorarlberg betrifft die EU-Naturschutzrichtlinien. “Die Europäische Union verfügt über einige der stärksten Naturschutzvorschriften der Welt. Diese dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden”, betont Rauch.

“Ich freue mich, dass die Landesumwelt- und Naturschutzreferentinnen und –referenten einstimmig unseren Beschlussvorschlägen gefolgt sind. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz und den EU-Naturschutzrichtlinien haben wir zwei wichtige Themen angesprochen, die uns in Vorarlberg sehr direkt betreffen”, fasst Rauch zusammen.

Kontrollsystem des Abfallwirtschaftsgesetzes verbessern

Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht derzeit keine Möglichkeit vor, einer juristischen Person die Zuverlässigkeit zu entziehen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen sich durch Geschäftsführer-Tausch vor einer Entziehung der Lizenz schützen kann. “Das ist ein deutlicher Schwachpunkt,” führt Rauch aus. Ein weiteres Manko verortet der Landesrat für Abfallwirtschaft im Kontrollsystem. “Es kann nicht sein, dass die Behörde haftet, aber der Betreiber sich selbst prüft. Die Instrumente, Wirksamkeit und die Vollzugspraxis im Kontroll- und Sanktionsregime des Gesetzes gehören evaluiert und Verbesserungen erarbeitet.”

Keine Überarbeitung der EU-Naturschutzrichtlinien

Die Europäische Union verfügt über einige der stärksten Naturschutzvorschriften der Welt, unterstützt vom umfangreichen “Natura 2000”-Zusammenschluss verschiedener Naturschutzgebiete. Die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie laufen nun Gefahr, im Rahmen einer Überarbeitung durch die EU-Kommission gelockert zu werden, obwohl eine Studie die Richtlinien für praxisbewährt und gut etabliert befindet. “Es besteht also absolut keine Notwendigkeit die Regelungen im Naturschutzbereich zu ändern. Die Europäische Kommission sollte lieber die Umsetzung der bestehenden Naturschutzrichtlinien durch die Mitgliedstaaten mit verbesserten Maßnahmen und finanzielle Mittel unterstützen,” fordert Rauch. Das sahen auch seine Kolleginnen und Kollegen in der Landesumwelt- und Naturschutzreferentinnen- und -referentenkonferenz so.

(VLK)

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