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Umweltprüfungen: Schaltet Türkis-Blau jetzt NGOs aus?

Massive Kritik an Regierungsplänen.
Massive Kritik an Regierungsplänen. ©APA
Nicht weniger als einen "Anschlag" sehen NGOs in einer Änderung zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Zukünftig soll Mitsprache nur noch ab 100 Mitgliedern möglich sein - und die Vereine müssen ihre Mitglieder mit Namen und Adressen offenlegen.

Mit dem zu beschließenden “Umweltpaket” soll die vor mehr als 20 Jahren unterzeichnete Aarhus-Konvention in heimisches Recht umgesetzt werden. Die Konvention und die UVP-Richtlinie garantieren Umweltschutzorganisationen dabei ein Mitspracherecht, wenn es um die Genehmigung von Großprojekten wie Mülldeponien, Schnellstraßen oder Industrieanlagen geht. Der geplante Abänderungsantrag sieht nunmehr aber auch vor, dass Vereine, die weniger als 100 Mitglieder haben, von Umweltverfahren ausgeschlossen sind. Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern sollen eine Liste mit deren Namen und Anschriften offenlegen, ansonsten bleibt auch ihnen die Mitsprache verwehrt. “Damit wäre wahrscheinlich der Großteil der anerkannten Umweltschutzorganisationen von Umweltverfahren ausgeschlossen”, hieß es von mehreren NGOs.

ÖVP weist Kritik zurück

Der Umweltsprecher der ÖVP, Johannes Schmuckenschlager, wies die Kritik zurück. Mit der Änderung würde das schwedische Modell übernommen, das “sich bewährt” habe. Mit dem Gesetzesentwurf würden den NGOs sogar mehr nachträgliche Überprüfungsmöglichkeiten eingeräumt werden, “wie es auch die Aarhus-Konvention vorsieht”. So könne beispielsweise eine NGO Bescheide eines UVP-Verfahrens beeinspruchen. “Transparente Verfahren bedingen aber auch eine Transparenz der Verfahrensteilnehmer”, sagte der Abgeordnete.

“Es bleiben vielleicht noch 20 über”

Seitens der NGOs sah man dies freilich anders: Die geplante Einschränkungen würde für viele Organisationen das Aus bedeuten. “Es bleiben vielleicht noch 20 über, aber wir müssen das noch genau erheben”, sagte Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro, der APA. Derzeit sind rund 60 Organisationen für die Teilnahme an UVPs zugelassen. Zudem verstoße die Offenlegung der Mitglieder “klar gegen die Datenschutzlinie”.

“Frontalangriff auf Umweltschutz”

Entsprechend scharf waren auch die Reaktionen. Der WWF Österreich sah einen “Frontalangriff auf den Umweltschutz”. Kritische Stimmen sollen aus Verfahren ausgeschlossen werden, “um umweltschädliche Großprojekte schneller durchpeitschen zu können”, sagte Hanna Simons, Leiterin der WWF-Natur- und Umweltschutzabteilung. Greenpeace forderte die Regierung auf, den “demokratiefeindlichen” Abänderungsantrag zum Umweltverträglichkeitsgesetz nicht einzubringen .Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von Global 2000, sprach von einem “unfassbaren Frontalangriff”.

SPÖ mit harscher Attacke

Auch die Opposition reagierte scharf. SPÖ-Umweltsprecher Klaus Feichtinger sprach vom Versuch, “die zivilgesellschaftliche Beteiligung auszuschalten”. “Was die Bundesregierung hier betreibt, ist nichts anderes als ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und nicht hinnehmbar”, meinte auch Neos-Umweltsprecher Michael Bernhard. Bruno Rossmann von der Liste Pilz sah einen “weiteren Schritt in Richtung Orbanisierung Österreichs”.

NEOS: Anschlag auf NGO-Mitwirkung bei UVPs ist nicht hinnehmbar

Verärgert reagiert NEOS-Umweltsprecher und Vorsitzender des Petitionsausschusses, Michael Bernhard auf die vorgelegten Pläne von Schwarz-Blau, die das Mitwirken von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) massiv einschränken würde: “Was die Bundesregierung hier betreibt, ist nichts anderes als ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und nicht hinnehmbar. Ganz abgesehen von den grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken der erforderlichen Mitgliederlisten von NGOs mit Namen und Adresse, ist die Mindestzahl an 100 Mitgliedern nicht nachvollziehbar. Gerade bei lokalen Projekten können sich Interessensgruppen bilden, die kaum auf 100 Mitglieder kommen können, durch Petitionen aber trotzdem ein Gewicht in der Debatte haben. Ihnen einen Zugang zu UVPs vorzuenthalten ist nicht gerechtfertigt.”

(APA/Red.)

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