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Umstrittene Aktivitäten

©VN/Philipp Steurer
Lustenau - Streit um eine Aufschüttung im Lustenauer Ried. Der Landwirt und auch die Behörden stehen in der Kritik.

Es geht um eine freie Fläche im Lustenauer Ried. Knapp 2,5 Hektar ist sie groß. Der Landwirt Hans-Werner König, Rindfleischproduzent mit zirka 1000 Rindern auf seinem Hof, will die Fläche nützen. „Um meinen Tieren etwas Auslauf auf weicherem Untergrund mit einer Überdachung zu ermöglichen“, wie der Bauer sagt. Vor knapp zwei Jahren stellte er ein Ansuchen um Bewilligung für sein Vorhaben bei der Bezirkshauptmannschaft in Dornbirn. Das Ganze zog sich in die Länge, weil auch die Gemeinde Lustenau als erste Baubehörde und die Agrar-Bezirksbehörde mit Hans-Werner Königs Projekt betraut wurden.

Bereits geschüttet

Und weil alles so lange dauerte, fing König unrechtmäßig mit Bauschüttungen an. „Ja, das gebe ich zu. Das habe ich gemacht. Aber es geht mir darum, den Tieren eine bessere Unterbringung zu ermöglichen“, sagt der Bauer. Einen langen Streifen des riesigen Grundstückes hat er bereits weitestgehend mit Baurestmaterial aufgeschüttet. „Trotz Anzeigen von Passanten und eines Verbotes für Schüttungen durch die Ortspolizei und der BH hat er die Schüttungen fortgesetzt“, ereifert sich Umweltgemeinderat Thomas Mittelberger. „So geht das doch nicht.“

Proben gezogen

Mittelberger will sogar gehört haben, König habe verunreinigten Bauschutt von der Firma Rohner aus Wolfurt für sein Vorhaben verwendet. VN-Recherchen bestätigen dies nicht. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn als auch das Abfallwirtschaftsberatungsbüro WPA, welches Qualitätsprüfungen an Baurestmaterial durchführt, haben das klar dementiert. Johannes Heinzle vom WPA: „Die Firma Rohner lässt ihre Materialien so oft von uns begutachten, wie sonst kaum ein anderes Unternehmen. Die von uns beprobten Baurestmassen waren dort immer unbedenklich.“

Kritik an BH

Scharf ist die Kritik von Mittelberger auch an der Agrarbezirksbehörde und an der BH Dornbirn. Dieser wirft der Grüne Gemeinderat Säumigkeit vor. „Es ist unfassbar, dass erst fast acht Wochen nach Beginn der illegalen Ablagerungen über die Verstöße nach dem Abfall-, Naturschutz-, Wasser- und Gewerberecht über Vorgangsweisen gesprochen wird.“ Mittelberger fordert die sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. „Erst dann können Baurechtsfragen und Widmungsfragen ein Thema sein.“ Von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nahm Bezirkshauptmann Helgar Wurzer persönlich Stellung: „Schüttungen für landwirtschaftliche Zwecke brauchen keine Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz. Es wird jetzt ehestens eine behördliche Prüfung mit Sachverständigen geben. Dann steht bald fest, ob der Zweck ein landwirtschaftlicher ist.“ Für Hans-Werner König steht das jetzt schon fest. „Was sonst als das soll es sein?“

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