Kampf gegen Covid-19: Schon mehr als drei Millionen Impfdosen wurden in Österreich verabreicht. Obwohl man große Hoffnungen in die Impfung setzt, gibt es seitdem auch hitzige Debatten: Werden alle Impfwilligen auch bis zum Sommer oder spätestens Herbst ein Impfangebot erhalten und sind Sonderrechte für vollständig Geimpfte gerechtfertigt?
Erst am vergangenen Montag hat der Nationalrat in einer Sondersitzung die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten und Genesenen beschlossen. In Kraft tritt die Regelung mit den geplanten großen Öffnungsschritten am 19. Mai.
Die Details zur Gleichstellung von Geimpften, Genesenen und Getesteten werden allerdings erst mit einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt. Es ist aber davon auszugehen, dass man drei Wochen nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit wird. Dafür wird künftig vor der Arbeit verstärkt getestet werden müssen, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. Denn auch bei Bürojobs wird ein Regelwerk eingeführt, dass bei der Gefahr einer Ansteckung, etwa weil mehrere Leute zusammen in einem Raum arbeiten, getestet werden muss. Derzeit gibt es noch die Möglichkeit, sich alternativ durch das Tragen einer FFP2-Maske zu schützen.
VOL.AT-Umfrage: Sind Sonderrechte für Geimpfte gerechtfertigt?
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