Das berichteten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Siegi Stemer heute, Dienstag, im Pressefoyer.
Wo immer möglich soll in der Gesetzgebung auch weiter die Devise “Verwaltungsvereinfachung und Modernisierung” verfolgt werden. “Wenn Verbesserungen machbar sind, führen wir sie durch”, so Gesetzgebungslandesrat Stemer:
Das Spitalgesetz wurde schon mehrfach neu kundgemacht bzw. abgeändert. Neue Vorgaben werden zum Anlass genommen, es in sprachlicher und systematischer Hinsicht neu zu gestalten. Inhaltlich geht es um folgende Neuregelungen: Regelungen zur anonymen Geburt, die Möglichkeit der Einrichtung von Fachschwerpunkten in den Spitälern, die verpflichtende Einrichtung von Arzneimittelkommissionen sowie die Einrichtung einer Ethikkommission.
Zur Grundverkehrsnovelle: Nachdem der EuGH bereits die Regelungen über den Baugrundstücksverkehr beanstandet hat, ist in einigen Wochen auch mit einem Urteil betreffend den landwirtschaftlichen Grundverkehr zu rechnen. Falls Teile der derzeitigen Regelungen als gemeinschaftsrechtswidrig erachtet werden, soll es rasch eine Ersatzregelung geben.
Noch im laufenden Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe “Gleichbehandlung im Landesrecht” umgesetzt werden, soweit sie nicht ohnehin schon in Kraft sind. Dabei geht es um den Wegfall benachteiligender Formulierungen, die Unterstützung bei amtlichen Erledigungen und die Kundmachung von Verordnungen auch im Internet.
Weitere gesetzliche Vorhaben betreffen die Novelle des Bezügegesetzes 1998, das neue Abfallwirtschaftsgesetz und die Anpassung des Landwirtschaftsförderungsgesetzes.
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