Die Straßenbezeichnung ist wegen der Errichtung von Bauobjekten und der damit verbundenen Hausnummernvergabe notwendig geworden.
Die neue Bezeichnung gilt für alle Bauobjekte ab der Einmündung der „Alten Landstraße“ in die bisher sogenannte Umfahrungsstraße bis zur Staatsgrenze.
Die neue Rheinbrücke und das neue Straßenstück wurden im Jahre 1979 ihrer Bestimmung übergeben.
Enormer Grenzverkehr
Wie aus dem Gemeindeamt zu erfahren war, frequentieren zur Zeit in 24 Stunden täglich bis zu 8000 Personenkraftwagen und 800 Lastkraftwagen diesen Straßenabschnitt von und zur Grenze. Von Altach und der Autobahn bis zum Kreisverkehr in Richtung von und nach Mäder wurden insgesamt 13.000 Verkehrsbewegungen in 24 Stunden gezählt.
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