Ich mag nichts Falsches aussagen“, sagte die Belastungszeugin in der Hauptverhandlung. Sie ist einmal wegen ihrer falschen Zeugenaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Bregenzerin hatte in einem früheren Strafverfahren ihren Freund zuerst bei der Polizei als verbalen Gewalttäter belastet, in der Gerichtsverhandlung aber zu entlasten versucht.
Im nunmehrigen Verfahren blieb die 21-Jährige vor Gericht bei ihren polizeilichen Angaben. Und ihr angeklagter Exfreund war dieses Mal geständig. Demnach hat er sie mehrmals gefährlich bedroht, nachdem sie die Beziehung beendet hatte. Der Tschetschene hatte angekündigt, sie umzubringen und sie neben ihrem zwei Monate davor gestorbenen Vater zu beerdigen.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der dreifach Vorbestrafte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt – 360 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Bolter einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte auch deshalb, weil er trotz eines Waffenverbots ein Messer mit sich getragen hatte.
Weil der junge Mann das Ende der Beziehung nicht verkraftet und sich darum mit seinen Äußerungen strafbar gemacht habe, sei „gerade noch mit einer Geldstrafe“ das Auslangen zu finden gewesen, sagte Richter Wilfried Marte.
In Zimmer eingesperrt
Er sprach den von Hubert Hagspiel verteidigten Angeklagten vom Hauptvorwurf der Freiheitsentziehung frei. Denn „ich weiß nicht, was tatsächlich passiert ist“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass der 22-Jährige eine Freundin seiner Exfreundin in einem Bregenzer Hotelzimmer gefangen gehalten hatte.
Der Beschuldigte hatte sich wegen der angeklagten Delikte zwei Wochen lang in Untersuchungshaft befunden. Aus Vorstrafen wegen Körperverletzungen befindet er sich für sieben Haftmonate auf Bewährung.
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