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Überhängende Bäume: Politiker klagt Nachbarn

Vor dem Landesgericht Feldkirch wird über überhängende Bäume geurteilt.
Vor dem Landesgericht Feldkirch wird über überhängende Bäume geurteilt. ©VN/Pixabay
Ein Landtagsabgeordneter fordert, dass Äste der Fichten abgesägt werden, die auf seinen Grund hineinragen.

Von Seff Dünser/NEUE

Im Nachbarschaftsstreit um die Baumreihe haben Experten der Landwirtschaftskammer bereits zwei Mal vergeblich Schlichtungsversuche unternommen. Daraufhin hat der Landtagsabgeordnete seine beiden Nachbarn auf Beseitigung der Äste ihrer Bäume geklagt, die auf sein Grundstück hineinragen. Hilfsweise lautet die Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigungen durch die Äste.

Einseitige Belastung

Dazu fand gestern am Landesgericht Feldkirch die erste Verhandlung statt. Richterin Marlene Ender beschloss in dem anhängigen Zivilprozess mit dem Streitwert von 25.000 Euro, zuerst ein botanisches Gutachten erstellen zu lassen.

Der Sachverständige soll vor allem darüber Auskunft geben, ob es ratsam ist, die ins Grundstück des Klägers hineinragenden Äste der zehn Fichten der Beklagten abzusägen. Das sei aus Sicherheitsgründen nicht möglich, sagte Klagsvertreter Thomas Kaufmann. Denn die zehn Meter hohen Fichten würden ansonsten einseitig belastet und instabil. Dadurch würde die Gefahr bestehen, dass das Haus der Nachbarn und deren Bewohner durch einknickende Bäume, abbrechende Äste oder abrutschenden Schnee gefährdet werden, meint der Anwalt des Klägers.

Herzensangelegenheit

Richterin Ender sagte, es sei klar, dass die Äste der Bäume der beklagten Parteien nicht auf das Grundstück der klagenden Partei hineinragen dürften. Der Anwalt des klagenden Politikers merkte dazu an, entweder müssten die Nachbarn oder der Kläger die strittigen Äste abschneiden. Beklagtenvertreter Ralph Vetter teilte mit, die zehn Fichten seien für seine beiden Mandanten eine Herzensangelegenheit. Deshalb seien sie auf keinen Fall dazu bereit, die Bäume zu entfernen.

Zumal die Baumreihe schon bestanden habe, als der Kläger 2012 Eigentümer seines Grundstücks geworden sei. Der klagende Politiker habe für die überraschenderweise in Bauland umgewidmete Liegenschaft nur einen Quadratmeterpreis von 120 Euro bezahlen müssen. Mittlerweile sei der Grund wohl mindestens das Fünffache wert. Zudem seien überhängende Baumreihen in der betroffenen Gemeinde ortsüblich, sagte der Anwalt der beklagten Nachbarn.

Wertminderung

Das sei in der Kommune nicht üblich, widersprach Klagsvertreter Kaufmann. Die Baumäste würden die Liegenschaft des Klägers massiv beschatten, sagte der Rechtsvertreter des Politikers. Die Äste würden dort rechtswidrig Licht und Luft entziehen. Das führe zu einer massiven Wertminderung des Grundstücks des Klägers.

(NEUE)

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