Verkaufswert für die 30 Kilo waren rund 240.000 Euro. Die wurden im Strafurteil für verfallen erklärt. Das bedeutet – der Staat hat ein Recht auf dieses Geld. „Dabei gilt das Bruttoprinzip“, erklärte Richter Kraft bei der Verhandlung. Das bedeutet: War der Einkaufspreis fünf und der Verkaufspreis zehn Euro, werden für die Verfallsberechnung nicht die fünf Euro Gewinn herangezogen, sondern der Verkaufspreis, also die zehn Euro. Der Staat will also sicher gehen, dass sich Verbrechen nicht rentieren und sich dies auch rumspricht.
Staat greift lange Zeit zu
Fünf Jahre lang kann sich der Fiskus die „Drogengelder“ holen. Sitzt der Verurteilte in Haft, beginnen die fünf Jahre erst mit seiner Entlassung zu laufen. Die Motivation, Geld zu verdienen, dürfte nach der Entlassung nicht allzu groß sein, denn bis aufs Existenzminnimum könnte der Staat zugreifen. Erbt der Delinquent mittlerweile ein Grundstück, wird auch dieses herangezogen. Der Verfall ist nur ein Instrument, um Verbrecher abzuschrecken. Das Gesetz hat noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen auf Lager, damit Verbrechern möglichst nichts bleibt. (VOL.AT/Christiane Eckert)
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