So würden Konten mit Einlagen unter einer bestimmten Höhe nicht offengelegt. Die Grenze bleibe aber geheim, so dass Kunden sich nie in Sicherheit wiegen könnten. Betroffene könnten aber vor Schweizer Gerichten gegen eine Preisgabe ihrer Daten vorgehen. UBS und die Schweizer Regierung lehnten eine Stellungnahme ab.
Die US-Steuerbehörde IRS hatte UBS auf die Herausgabe von 52.000 Kunden verklagt, die in Amerika der Steuerflucht verdächtigt werden. In der vergangenen Woche hatten die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich erzielt, über dessen Inhalt bisher aber nur wenig Informationen durchgesickert waren.
Der Vergleich scheint in den USA aber schon Wirkung zu zeigen: So will ein kalifornischer Kunde der Schweizer Großbank sich vor einem US-Gericht der Steuerflucht bekennen. Der UBS-Klient werde sich schuldig erklären, von 2003 bis 2008 ein ausländisches Konto ohne Meldung an die US-Behörden unterhalten zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft von Los Angeles am Freitag mit. Der Prozess soll am 14. September beginnen. Den Behörden zufolge hat der Mann mit Hilfe des Kontos zwischen 200.000 und 400.000 Dollar an Steuern hinterzogen.
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