Alle Fraktionen des Vorarlberger Landtages seien sich einig, dass der Misshandlung von Kindern im Allgemeinen und dem sexuellen Missbrauch von Kindern im Besonderen wirksame Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen, betonten Sulzer und Sader.
Mit der Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 2000 sei in Vorarlberg ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder gesetzt worden. Private Mitteilungen an Behörden müssten unverzüglich und ohne Glaubwürdigkeitsabwägung überprüft werden:
„Leider dauert es meist sehr lange, bis ein handfester Verdacht tatsächlich zu einer Mitteilung oder Anzeige führt“, bedauerten die Abgeordneten. Vorschnelle Rufschädigungen sollten vermieden werden, aber Menschen, die Zeugen von Gewalt an Kindern werden, sollten die zuständigen Behörden unterstützen.
Aus diesem Grund sei es umso wichtiger, so Sulzer und Sader, „offensichtliche Missbrauchs- und Misshandlungsfälle rasch zur Anzeige zu bringen und die entsprechende Hemmschwelle zu reduzieren“. Voraussetzung dafür sei, dass Bevölkerungsgruppen, die von Berufs wegen mit der Thematik stärker konfrontiert sein können, wie LehrerInnen, KindergärtnerInnen oder ErzieherInnen, wissen wie im Verdachtsfall vorgegangen werden muss. Hier gebe es anscheinend noch Informationsdefizite.
Das Feststellen von Missbrauch oder Misshandlung reiche in vielen Fällen nicht aus. Immer wieder komme es vor, dass Täter den Umkreis des Opfers nicht verlassen müssen, weil sie beispielsweise zu bedingten Strafen verurteilt wurden oder die familiäre Situation nicht dazu geeignet sei, den Täter vom Opfer fern zu halten. Missbrauchte Kinder seien dann natürlich erneut gefährdet, ganz abgesehen vom psychischen Druck, der auf ihnen laste.
In der Anfrage wollen die beiden engagierten Mandatarinnen u.a. wissen, welche Möglichkeiten die Landesrätin sieht, die Hemmschwelle für derartige Anzeigen zu senken und damit die Dunkelziffer bei Kindesmisshandlung und -missbrauch zu verringern.
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