Angeklagt ist der 49-jährige Lothar G. aus Krumbach. Er hatte Ende Jänner seine 36-jährige Bekannte Jacqueline F. überfahren und lebensgefährlich verletzt liegen lassen die Frau starb. Durch Glassplitter am Tatort konnte die Marke des Unfallfahrzeugs festgestellt werden. Aufwändige Fahndung Wochenlang fahndete die Gendarmerie nach einem weißen Renault, tausende Autos wurden überprüft die VN berichteten. Ein Mechaniker aus Dornbirn erinnerte sich an das Fahrzeug und brachte die Gendarmerie auf die Spur des Täters. Durch kleinste Autoteile am Unfallort bestehen beste Chancen, den Täter schnell ausfindig zu machen, so Major Peter Rüscher von der Verkehrsgendarmerie auf VN-Anfrage. Beim Krumbacher Fall sei die Sache schwieriger gewesen, weil der PKW nicht angemeldet war. Entschädigung Wenige Opfer von Unfällen mit Fahrerflucht wissen, dass sie beim Fachverband der Versicherungsunternehmen (VVO) Anspruch auf Entschädigung haben.
Die Vorraussetzungen: Der Unfall muss der nächsten Gendarmeriestelle gemeldet werden und ist binnen drei Monaten dem Fachverband VVO anzuzeigen.
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