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Über die Pressefreiheit in den USA

Ein US-Staatsanwalt hat am Dienstag Haftstrafen für zwei Journalisten gefordert, die ihre Quellen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Namens einer verdeckten CIA-Ermittlerin nicht preisgeben wollen.

„Journalisten ist es nicht erlaubt, Vertraulichkeit zuzusagen – niemandem in Amerika ist das erlaubt“, schrieb der Ankläger in einer Gerichtsakte.

Der Staatsanwalt rief das Gericht auf, den Anträgen auf Hausarrest für die Korrespondentin Judith Miller von der „New York Times und den Reporter Matthew Cooper vom Magazin „Time“ nicht stattzugeben. Der Fall hat internationale Kritik am Umgang mit der Pressefreiheit in den USA erregt.

Im Zusammenhang mit der Enttarnung der Geheimagentin Valerie Plame vor zwei Jahren sucht ein Gericht nach einem Leck. Die Enttarnung von Agenten ist in den USA strafbar. Die Journalisten hatten trotz Strafandrohung ihre Quellen nicht preisgegeben und ihre Aussagen verweigert. Das Gericht, dass den Fall der Journalisten verhandelt, hat bereits einen Verstoß der beiden Reporter festgestellt und für Mittwoch eine Anhörung angesetzt. Ihnen drohen jeweils bis zu 120 Tagen Haft – so lange setzt das Gericht im übergeordneten Verfahren seine Arbeit fort.

Der Ehemann der enttarnten CIA-Agentin hat die US-Regierung für das Leck verantwortlich gemacht. Seiner Einschätzung nach flog sie auf, weil sie vor dem Irak-Krieg öffentlich Behauptungen von Präsident George W. Bush bestritten hatte, der Irak versuche, Komponenten für Atomwaffen zu kaufen.

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