Landtagsdirektorin Borghild Goldgruber-Reiner auf APA-Nachfrage einen diesbezüglichen Bericht des ORF Vorarlberg. Die involvierten Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne) hätten sich auf eine Obergrenze von 120.000 Euro für ihre Aufwendungen geeinigt, sagte Goldgruber-Reiner. 60.000 Euro davon entfielen auf die SPÖ, die den Ausschuss verlangt hat und auch den Vorsitz innehat, je 20.000 Euro auf die anderen drei Fraktionen. Finanziert werde der erste Vorarlberger Landtags-U-Ausschuss über einen Budgetposten, der für unvorhersehbare Aufwendungen installiert wurde und mit rund 1,1 Mio. Euro dotiert ist. Praktisch müssen die Parteien ihre jeweiligen Kosten zunächst selbst bestreiten, bekämen die Aufwendungen aber gegen Vorlage von Rechnungen refundiert, so die Landtagsdirektorin.
Zu 120.000 Euro kommen 11.000 Euro für Verfahrensanwalt
Zu den 120.000 Euro, die den vier Ausschuss-Fraktionen zustünden, kommen noch die Kosten für den Verfahrensanwalt Karl Weber. Dessen Honorar richte sich nach der Anzahl der Arbeitssitzungen und deren Länge. Zwei Mal hat der U-Ausschuss zur Landeshypo bereits vor der Sommerpause des Landtags getagt, ab 9. September bis 24. März 2017 seien weitere 14 Sitzungen vorgesehen. Ob diese ausreichen bzw. ob es eventuell sogar weniger werden, sei noch nicht abzusehen. Man rechne jedenfalls mit rund 11.000 Euro (Honorar und Reisekosten) für den Verfahrensanwalt, so Goldgruber-Reiner.
(APA)
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