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U-Ausschuss wird Minderheitenrecht

Untersuchungsausschuss künftig als Minderheitenrecht.
Untersuchungsausschuss künftig als Minderheitenrecht. ©VOL.AT/Philipp Steurer (Themenbild)
Im Vorarlberger Landtag wird die Einberufung einer Untersuchungskommission Minderheitenrecht, bei Landtags- und Gemeindewahlen werden künftig die Persönlichkeitswahlrechte deutlich gestärkt, und die Landtagssitzungen werden besser strukturiert.
März: Auf Eckpunkte geeinigt

Auf diese Eckpunkte einigten sich die Vorarlberger Landtagsparteien bereits im März, am heutigen Mittwoch wurden die ersten Weichen gestellt. In der Landtagssitzung am kommenden Mittwoch werden die Parteien dann das Einberufen von U-Ausschüssen als Minderheitenrecht beschließen.Für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses wird es klare Regeln geben: So dürfen drei Abgeordnete von jeder Fraktion künftig einmal pro Legislaturperiode einen U-Ausschuss verlangen, in dem die jeweilige Partei dann auch den Vorsitz führe. Ein U-Ausschuss darf maximal 15 Monate dauern, fünf Monate vor einer Landtagswahl darf kein Untersuchungsausschuss einberufen werden.

Egger: Durchbruch für Mehr an Kontrolle

Als politischen Meilenstein bezeichnet Freiheitlichen-Klubobmann Dieter Egger die Beschlussfassung über eine Änderung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages, durch die die Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht verankert wurde. “Mit der Verabschiedung des Demokratie- und Kontrollpaketes haben wir einen wichtigen und notwendigen Schritt gesetzt, um der Politikverdrossenheit der Menschen und deren Gefühl, dass sich die Regierenden ohnehin alles richten können, entgegenwirken zu können”, zeigt sich der FP-Chef überzeugt.

Der Durchbruch wäre allerdings “weniger auf das Demokratieverständnis der ÖVP zurückzuführen als auf den deutlich wahrnehmbaren Wunsch der Bevölkerung nach mehr Demokratie und Kontrolle und unsere Hartnäckigkeit”, so verteilt Egger Seitenhiebe gen ÖVP und bezeichnet die Beschlussfassung als “ein Bohren auf harten Brettern”.

Ritsch: Meilenstein in der Kontrolle

Als Meilenstein in der Kontrolle bezeichnet auch SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch den Beschluss im Ausschuss, wonach ein Untersuchungsausschuss künftig als Minderheitenrecht definiert werden soll. Diese Forderung der Opposition wird im Landtag am nächsten Mittwoch zur Abstimmung gebracht, de facto umgesetzt wird das neue Gesetz allerdings erst nach den Landtagswahlen im Herbst.

Diskussion um Messehalle

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung im Ausschuss betreffe die neue Messehalle in Dornbirn, wobei auch über deren Finanzierung diskutiert wurde. Das Land solle demnach 60 Prozent der Kosten und somit der Haftung übernehmen und die Stadt Dornbirn 40 Prozent. Die SPÖ unterstützt dieses Vorhaben an sich, hält allerdings den Finanzierungsschlüssel für nicht akzeptabel, da sich somit weitere Miteigentümer (wie z.B. die Wirtschaftskammer) aus der Verantwortung nehmen würden.

Grunderwerbssteuern als Thema

Ebenfalls rege diskutiert wurde die bereits auf Bundesebene im Ministerrat beschlossene Änderung bezüglich Grunderwerbssteuern. Vor allem die ÖVP ist nach wie vor dafür, dass die Besteuerung von Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie niedrig bleibt. Diese Forderung wird auch von der SPÖ unterstützt. Allerdings fordert Ritsch, dass bei derartigen Eigentumsübertragungen bis zu einem Wert von 500.000 Euro die Grunderwerbssteuer komplett entfällt. Darüber hinaus solle dann die volle Besteuerung zu tragen kommen. “Damit werden Eigentümer kleinerer Liegenschaften entlastet und die Großgrundbesitzer hingegen entsprechend ihrer Möglichkeiten besteuert”, begründet SPÖ-Clubobmann Michael Ritsch seinen Vorschlag.

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