Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden. Der VfGH habe nicht die Stellung eines "betreibenden Gläubigers", Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen.
Mangelnde Aktenlieferung beklagt
Dieser hatte nach einem Schreiben der Opposition den VfGH um Mitteilung ersucht hat, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht erhält. SPÖ, FPÖ und NEOS haben beklagt, dass die - nach dem Exekutionsantrag - erfolgten Aktenlieferungen des Finanzministeriums unvollständig und zum Teil mangelhaft (weil nicht in elektronischer Form) seien. Blümel hat das bestritten und Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Aktenlieferung zu überzeugen.
(APA)
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