Die 13 Angeklagten hätten damit gegen das türkische Parteiengesetz verstoßen, führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus, wie die Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi am Mittwoch berichtete.
Beanstandet wurde auch, dass auf dem Kongress der Partei für Rechte und Freiheiten (Hak-Par) im Jänner 2004 keine türkische Flagge gehisst, kein Porträt des Republikgründers Kemal Atatürk aufgehängt und auch die türkische Nationalhymne nicht gespielt wurde. Wann der Prozess gegen den Hak-Par-Vorsitzenden Abdülmelik Firat und die zwölf Mitangeklagten am Schwurgericht in Ankara beginnt, wurde nicht mitgeteilt.
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