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Tunnel mit "Kinderkrankheiten"

Der erst im Jänner eröffnete Achraintunnel war in den vergangenen Monaten des Öfteren gesperrt worden.

Wie die „VN“ berichteten, thematisierten FPÖ und Grüne vor Kurzem erst diesen Umstand; Freiheitlichen-Chef Dieter Egger brachte eine entsprechende Anfrage an Landesrat Karlheinz Rüdisser ein. Deren Beantwortung allerdings noch ausständig ist.

Drei Sperren bislang

Was ist denn nun Sache? Gerhard Schnitzer, Leiter der Abteilung Straßenbau, nennt im „VN“-Gespräch Fakten. Demnach sei der Achraintunnel bislang dreimal mehrere Tage gesperrt gewesen – im Frühling, im Sommer und im Herbst. Weitere Daten würden noch erhoben und ausgewertet. Im Frühling und im Sommer habe man dabei, der Standardprozedur für alle Tunnel folgend, Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt. Dieselben Arbeiten würde man beispielsweise auch im Pfändertunnel oder im Ambergtunnel durchführen, sagt Schnitzer, „alle großen Tunnelanlagen müssen eben zweimal im Jahr gründlich gereinigt werden.“ Zudem mache es auch einen Unterschied, ob es sich nun um einen Tunnel in der Ebene, oder um einen Tunnel mit Neigung handle. Noch etwas sei beim Achraintunnel zum Tragen gekommen: „Er ist sehr stark verrußt. Das braucht schon seine Zeit, bis dieser Tunnel gereinigt ist.“ Wenn sich bei den Sperren im Frühling und im Herbst nun um Standard-Reinigungen handelte: Was war mit Sperre Nummer drei im Sommer? „Das war eine außerplanmäßige Reinigung der Tunnelhauptentwässerung“, sagt der Abteilungsleiter, „da wurden Verstopfungen beseitigt, die zum Teil noch baustellenbedingt waren.“

Gewährleistung

Nach den erfolgten Arbeiten müsse die Tunnelentwässerung nun aber reibungslos funktionieren. Apropos: Funktioniert der Tunnel nun reibungslos oder nicht? „Ja“, sagt Schnitzer, schränkt aber ein: „Es gibt noch Kinderkrankheiten, die im Rahmen der Gewährleistung durch die Baufirma zu beheben sind.“ Die Finanzierung der Arbeiten sei ebenfalls klar geregelt: „Für alles, was baustellenbedingt ist, ist die Baufirma zuständig – die Kostentragung erfolgt im Rahmen der Gewährleis­tung.“ Heißt also: Die Standardreinigungen übernimmt das Land, die Reinigung der Tunnelhauptentwässerung die Baufirma.

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